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„Haushalt nicht beratungsfähig“

■ AfB will gegen fehlende Finanzplanung vorgehen

„Der Senat ist aufgefordert, endlich einen Finanzplan vorzulegen“, mit diesen Worten hat der finanzpolitische Sprecher der AfB-Fraktion, Dr. Patrick Wendisch, den Senat an seine rechtliche Verpflichtung erinnert. Nach der Landeshaushaltsordnung muß bei jeder Haushaltsberatung des Parlaments auch der Finanzplan für die kommenden fünf Jahre von der Landesregierung vorgelegt werden. „Dies verweigert der Bremer Senat derzeit“, erklärte Wendisch im Hinblick auf die für den 11./12. Juni angesetzte Beschlußfassung über den Doppelhaushalt 1996/97.

Der CDU-Fraktionsgeschäftsführer Neumeyer hatte das Problem schon am Mittwoch benannt. Es ergebe sich der Eindruck, daß „der Senat die Rechte des Parlaments nicht ernst genug nimmt“, erklärte Neumeyer. Die CDU-Fraktion sei in diesem Punkt „deutlich unzufrieden“ mit dem Senat. Bremerhavener CDU-Abgeordnete hatten auf der letzten Fraktionssitzung sogar die Frage aufgeworfen, ob die Fraktion aus diesem Grunde nicht den Haushalt ablehnen solle.

Die AfB will nach Auskunft von Wendisch die rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, auch vor dem Bremer Staatsgerichtshof gegen einen Verstoß des Senats gegen die Landeshaushaltsordnung zu klagen und den Rechnungshof einzuschalten. K.W.

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