Unigebühr rechtswidrig

■ Gutachten gegen Rückmeldegebühr

Die Immatrikulations- und Rückmeldegebühr für Berliner Studierende, die für das Wintersemester 1997 zum ersten Mal erhoben wird, ist rechtswidrig.

Zu diesem Ergebnis kommt ein von der GEW in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, das Rechtsanwalt Dr. Bernd von Nieding gestern vorstellte. Die als „Verwaltungsgebühr“ deklarierten 100 Mark pro Student stünden in keinem Verhältnis zu der von den Verwaltungen erbrachten Leistungen. Im Falle der Humboldt-Universität betrage der Verwaltungsaufwand für Immatrikulation und Rückmeldung jährlich etwa 690.000 Mark. Durch die zusätzlichen Gebühren würden bei 23.000 Studierenden 4,7 Millionen Mark zusammenkommen. GEW-Hochschulreferentin Larissa Klinzing kritisierte, daß es sich bei der „Verwaltungsgebühr“ um eine verkappte Studiengebühr handle, die den Landeshaushalt sanieren solle.

Wie Kerstin Schneider, Pressesprecherin des Wissenschaftssenators auf Anfrage erklärte, sei nie verheimlicht worden, daß die Verwaltungsgebühr der Haushaltsentlastung diene. Sie könne sich nicht erklären, warum die Gebühren bei ihrer Einführung Immatrikulations- und Rückmeldungsgebühren genannt worden seien. Gutachter von Nieding empfiehlt den Studierenden, die 100 Mark trotz Rechtswidrigkeit zunächst zu bezahlen, um den Studienplatz nicht zu gefährden. Er rät, gleichzeitig einen formlosen Antrag auf „Vollzug der Rückmeldung ohne Zahlung der 100 Mark“ zu stellen und gegebenenfalls beim Verwaltungsgericht eine Verpflichtungsklage einzureichen. Stephanie v. Oppen

Heute Abend um 18.30 Uhr diskutieren GEW und Studierende im Audimax der Technischen Universität über weitere politische Schritte.