: Rente für TürkInnen
„Das deutsch-türkische Rentenrecht“ – unter diesem Titel hat die Bremer Ausländerbeauftragte jetzt eine Info-Broschüre herausgegeben. Wenn nämlich TürkInnen in Deutschland versicherungspflichtig oder selbständig arbeiten, gilt für sie das deutsche (Renten-) Recht. In der Broschüre stehen Anspruchsvoraussetzungen, Beitragserstattung, Berechnung der Rentenhöhe. Beim Büro der Ausländerbeautragten, Herdentorsteinweg 7, 28195 Bremen bzw. telefonisch zu bestellen, taz
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