: Dioptrien und Aspirin
Eine gute Nachricht für Weinpanscher: Ein Händler muß nicht in jedem Fall von sich aus auf die Nachteile seiner Waren hinweisen. Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor, mit dem das Angebot von Fertigbrillen in Kaufhäusern für zulässig erklärt wurde. Der I. Zivilsenat räumte zwar ein, daß fertigverglaste Brillen – also nicht individuell angepaßte Lesebrillen – zu gesundheitlichen Problemen wie Kopfschmerzen führen können. Allerdings verursachten die Brillen keine anhaltenden Schäden. Der Senat wies damit eine Klage des Zentralverbandes der Augenoptiker zurück, der das Angebot an verpackten Lesebrillen in einem Warenhaus bei Düsseldorf als wettbewerbswidrig beanstandet hatte. Die Optiker hatten darin eine Irreführung der Verbraucher gesehen, weil die Kunden davon ausgehen würden, daß die Brillen nicht gesundheitsschädlich seien.Foto: AP
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