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Verhängnisvolle Schienenschrauben

■ Bewährungsstrafen für Mahnwache Gundremmingen

Memmingen (taz) – Vier Mitglieder der „Mahnwache Gundremmingen“ sind vom Landgericht Memmingen zu Bewährungsstrafen von zwei beziehungsweise einem Monat verurteilt worden. „Das sind die härtesten Strafen in einem solchen Verfahren in Süddeutschland. Die vorausgehenden hohen Strafforderungen der Staatsanwaltschaft sind wohl auf Weisung des bayerischen Justizministeriums zurückzuführen“, sagt der zu zwei Monaten Bewährung verurteilte Volker Nick.

Vehement setzen sich die Mitglieder der Mahnwache dagegen zur Wehr, als „linksextremistische Gewalttäter“ eingestuft zu werden, wie dies durch den bayrischen Innenminister Beckstein (CSU) immer wieder geschehe. „Wir leisten einen absolut gewaltfreien Widerstand“, sagten die Verurteilten übereinstimmend. Der Vorsitzende Richter Manfred Worm gestand den Mahnwache-Mitgliedern zwar „edle Motive“ zu, aber sie würden gegen Gesetze verstoßen, und seien daher streng zu bestrafen. Im konkreten Fall ging es darum, daß ein Atomtransport zur britischen Wiederaufarbeitungsanlage Sellafield durch das Lösen von Schrauben am Nebengleis zum AKW Gundremmingen kurzzeitig behindert wurde.

„Ich werde die drei Jahre Bewährungszeit nicht einhalten“, erklärt Volker Nick. „Lieber gehe ich ins Gefängnis, als daß wir unseren Widerstand brechen lassen. Ich bin nach wie vor überzeugt davon, daß für uns der rechtfertigende Notstand nach Paragraph 34 StGB gilt, der besagt, daß ein vergleichsweise kleines Unrecht straffrei bleiben kann, wenn Menschenleben geschützt werden.“ Genau dies geschehe durch die Verhinderung der Atomtransporte. kw

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