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Schönefeld: Prozeß um Flugzeugunglück

Sieben Jahre nach dem schwersten Flugzeugunglück von Schönefeld mit 21 Todesopfern muß sich der Bordingenieur der Interflug- Maschine IL-62 wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Gefährdung des Flugverkehrs vor dem Landgericht verantworten. Der Prozeß gegen den 52jährigen Flugingenieur beginnt am kommenden Donnerstag. Der Beschuldigte soll einen Befehl des Piloten mißachtet und durch falsche Notmaßnahmen das Unglück ausgelöst haben. Der Bordingenieur hat laut Anklage die Triebwerke abgeschaltet, statt sie auf Leerlauf und Umkehrschub zu stellen. Die vollbesetzte Maschine hob am 17. Juni 1989 nicht ab, sondern zerbrach und fing Feuer. Erste Ermittlungen noch zu DDR-Zeiten hatten zu einer Einstellung des Verfahrens geführt. Als sich die Generalstaatsanwaltschaft der DDR auflöste, rettete ein Kriminalbeamter die Akten vor der Vernichtung und nahm sie mit nach Hause. 1991, als sich ein Opfer bei der Staatsanwaltschaft wegen Schadensersatzansprüchen meldete, galten die Unterlagen zunächst als verschwunden. dpa

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