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Atempause in der Marchstraße

■ Haus bleibt trotz des Räumungsvollzugs vorerst besetzt

Der gestrige Besuch des Gerichtsvollziehers in dem seit 1989 besetzten Haus in der Marchstraße in Charlottenburg blieb vorerst ohne Folgen. Personen, gegen die Räumungsurteile vorlagen, seien „förmlich des Besitzes entsetzt“ worden, erklärte der Gerichtsvollzieher. Doch die zur Räumung Verurteilten lebten schon nicht mehr im Haus. Die meisten konnten neue Meldeadressen angeben. Die übrigen sind selbst den heutigen Bewohnern unbekannt, so daß faktisch niemand aus dem Haus gesetzt werden konnte.

Die heutigen Bewohner der Marchstraße 23 könne er nicht räumen, meinte der Gerichtsvollzieher, da er dafür keine rechtliche Grundlage habe. 1990 hatte die Eigentümerin, die „Henning, von Harlessem GmbH“, gegen alle im Haus polizeilich gemeldeten Personen eine Räumungsklage angestrengt, die sie im Oktober 1995 gewann.

Die Bewohner befürchten nun eine Räumung wie kürzlich in der Palisadenstraße in Friedrichshain. Dort hatte ein Gerichtsvollzieher zunächst Räumungsurteile gegen drei polizeilich gemeldete, aber nicht mehr anwesende Personen „vollstreckt“. Die anderen Bewohner wurden vom Eigentümer kurzerhand zu „Neubesetzern“ umdefiniert und kurz darauf geräumt. Beate Profe, bündnisgrüne Baustadträtin in Charlottenburg, hofft, mit den Bewohnern, den Eigentümern und Senatsvertretern einen Kompromiß für das gesamte Areal zu finden. Der „Henning, von Harlessem GmbH“ gehört auch das besetzte Nachbarhaus am Einsteinufer. Auf den drumherum liegenden Freiflächen, die zum Großteil Eigentum des Landes Berlin sind, hat sich zudem eine Wagenburg angesiedelt. Gereon Asmuth

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