: 35 HamburgerInnen bekennen sich zu einer verbotenen Lektüre
In dieser Woche ließ die Karlsruher Bundesanwaltschaft sechs Wohnungen in Hamburg, Flensburg, Buxtehude und drei weiteren deutschen Städten durchsuchen (taz berichtete). Der Grund: Die BewohnerInnen der durchstöberten „Objekte“ sollen die verbotene linke „Untergrunddruckschrift“ radikal abonniert haben. In den gleichlautenden Durchsuchungsbeschlüssen wird ihnen unter anderem vorgeworfen, der „kriminellen Vereinigung radikal“ durch „Zahlung des Abonnentenpreises“ finanzielle „Hilfe geleistet“ zu haben. Nicht nur die Herstellung oder Verteilung des linksradikalen Magazins, schon sein käuflicher Erwerb dient damit erstmals als Grund für eine großangelegte Durchsuchungswelle.
Auf die Staatsanwaltschaft kommt nun viel Arbeit zu: In der taz hamburg bekennen 35 HamburgerInnen, daß sie die verbotene Zeitschrift lesen. Und womöglich auch dafür bezahlen. Einige von ihnen geben das Blatt gar an Freunde weiter, was für die Bundesanwaltschaft der „Unterstützung“ einer „kriminellen Vereinigung“ gleichkommt. Und alle „BekennerInnen“ nennen gute Gründe, die „radikal“ zu lesen. Werbung für eine „kriminelle Vereinigung“?
Dem juristischen Gleichheitsprinzip folgend müßte die Bundesanwaltschaft nun eigentlich die Wohnungen aller BekennerInnen durchsuchen lassen ...
Warum 29 weitere HamburgerInnen die „radikal“ lesen, verraten sie auf Seite 27
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