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Expräsident in Korea ist von Todesstrafe bedroht

■ Der amtierende Präsident Kim strebt kurzen Prozeß gegen Vorgänger an

Tokio (taz) – Bisher standen sie vor Gericht wie gewohnt im Rampenlicht der Öffentlichkeit. Allmählich aber wird es ernst für die beiden südkoreanischen Expräsidenten Chun Doo Hwan und Roh Tae Woo. Beide sind des Verrats und der Rebellion in den Zeiten der südkoreanischen Diktatur angeklagt. Geht es nach der Staatsanwaltschaft, dann wird Chun noch in diesem Monat zum Tode verurteilt und sein Kollege Roh zu lebenslanger Freiheitsstrafe.

Viel Hoffnung auf Freispruch vor dem Seouler Bezirksgericht können die ehemaligen Staatschefs schon jetzt nicht mehr hegen. Gestern verlasen nämlich die Staatsanwälte eine glühende Anklageschrift, indem sie den beiden befreundeten Politikern unverblümt „die schwersten Verbrechen in der südkoreanischen Geschichte“ vorwarfen.

Die Staatsanwälte entschieden sich damit für eine Anklagestrategie, die den von Chun und Roh inszenierten Militärputsch von 1979 und das Kwangju-Massaker vom Mai 1980 ins Zentrum des Verfahrens rückt. Damals erschoß die Armee Hunderte von Demokratie- Demonstranten in Kwangju. Historisch gibt es kaum Zweifel an der Befehlsverantwortung der beiden Angeklagten, obwohl Chun und Roh jede Schuld bestreiten, indem sie die staatspolitische Notwendigkeit ihrer damaligen Entscheidungen vor Gericht betonen. Die Staatsanwälte warfen den Angeklagten gestern überdies die Ausbeutung der koreanischen Armee aus persönlichen Motiven des Machtgewinns vor.

Überraschen konnten die hohen Strafforderungen in Seoul niemanden. Nur fünf Monate dauerten die Gerichtsverhandlungen. Statt wie ursprünglich geplant 91 Zeugen lud das Gericht nur 41 vor. Im Juli legten die acht Verteidiger der beiden Angeklagten deshalb ihr Mandat nieder. Zwei Pflichtverteidiger mußten deren Amt übernehmen.

Da die Öffentlichkeit im großen und ganzen mit dem Prozeß einverstanden ist, meint die von der Regierung immer noch stark beeinflußte Justiz offenbar, ein schnelles Verfahren gegen die beiden Expräsidenten durchziehen zu können. Nicht erstaunlich ist deshalb auch, daß die massiven Korruptionsvorwürfe gegen Chun und Roh nur mit Geldstrafen geahndet werden sollen und im Verfahren ganz an den Rand gerückt sind. Ähnlichen Vorwürfen der Presse sah sich nämlich bis vor kurzem auch der amtierende Präsident Kim Young Sam ausgesetzt. Kim wird nun unterstellt, daß er eine harte Verurteilung seiner Vorgänger anstrebt, um anschließend mit einer Begnadigung, die in Süd-Korea nur der Präsident aussprechen kann, Milde vor Recht walten lassen zu können. Georg Blume

Siehe Kommentar auf Seite 10

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