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Stadtplan-Multi macht mobil

So gut sich die Kartographen vom Hamburger Falk-Verlag auch auskennen – abseits der Straßen fehlt anscheinend die Orientierung: Weil sie den uralten Szenespaß des Bootleggens für eine Raubkopie hielten, droht dem kostenlosen Berliner Szenemagazin „Flyer“ eine Ordnungsstrafe bis zu 500.000 Mark. Grund: In einer der letzten Ausgaben hatte „Flyer“ zur Abwechslung mal nicht die scheußlichen Logos von Kinderschokolade oder Ahoi-Brause zitiert, sondern den Falk-Plan. Gerichtlich wurde dem „Flyer“ daraufhin verboten, das inkriminierte Titelblatt noch einmal zu drucken. „Das haben wir ohnehin nicht vor, weil wir nie ein Cover zweimal auflegen“, sagt „Flyer“-Herausgeber Marc Wohlrabe. Was nicht stimmt – schon vor einem Jahr hatte er die Berlin-Ausgabe wie einen Falk-Plan aufgemacht. Wohlrabe will das Bootleggen als eigene Kunstform anerkannt wissen: „Andy Warhol hat auch gegen Campbell- Suppen gewonnen.“ Andere Firmen würden sogar für die werbewirksamen Fakes zahlen. Nun müssen die Gerichte entscheiden, wer diesmal zahlt. Daniel Bax

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