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Die Haus-Rad-Versicherung

Fahrräder werden meist zusammen mit dem Hausrat versichert. Geld gibt's aber nur, wenn der Dieb pünktlich und am richtigen Ort zuschlägt. Ein Blick aufs Kleingedruckte lohnt sich  ■ Von Matthias Fink

Wer sich ein neues Fahrrad gekauft hat und diese Investition absichern möchte, sollte zunächst mal klären, ob der eigene Hausrat versichert ist.

Fahrradversicherungen werden heute fast immer als Teil einer Hausratversicherung angeboten. Wie der übrige Hausrat ist dabei auch das Fahrrad gegen klassische Schäden wie Feuer, Einbruch, Sturm, Wasser oder Raub versichert. Um auch nach einem „einfachen Diebstahl“, außerhalb des Hauses, Ersatz zu bekommen, muß die Zusatzklausel für Fahrraddiebstahl angekreuzt werden. Die Versicherungen verwenden allerdings bei diesen Diebstählen eine „Entschädigungsgrenze“. Sie liegt – je nach Vereinbarung – bei höchstens fünf Prozent der Summe, die für den Versicherungswert des Hausrats eingesetzt wurde. Außerdem gilt sie für den jeweiligen „Versicherungsfall“, und als ein solcher gilt auch ein Diebstahl mehrer Fahrräder. Die Familie, die mit wertvollen Rädern unterwegs ist, zu Hause aber nur Flohmarktmöbel besitzt, schneidet also im „Versicherungsfall“ schlecht ab.

Wer sich nicht zu früh freuen möchte, sollte auch bedenken, daß die Versicherung gar nicht für alle Diebstähle vertraglich zuständig ist. Lose verbundene Gegenstände wie Gepäcktasche und Luftpumpe hätte man vorher abnehmen müssen. Auch hat man keine Chancen, wenn das Rad gar nicht abgeschlossen oder das Schloß kein „handelsübliches“ war. Und falls „es“ zwischen 22 und 6 Uhr geschah, muß ein verschlossener Raum oder Gemeinschaftskeller der Tatort gewesen sein. Stand das Rad doch draußen, so muß es vorübergehend und nicht für die ganze Nacht dort abgestellt gewesen sein.

Mit dem Aktionsradius von RadlerInnen ist in den letzten jahren auch der Geltungsbereich der Versicherungen gewachsen. Nach den – heute nur noch selten verwendeten – Regeln von 1974 wurden Diebstähle nur in der BRD erfaßt. Heute kann man wählen zwischen den Versicherungsbedingungen von 1984 und 1992, von denen erstere ganz Europa, letztere die ganze Welt abdecken.

Auch der Wert der Räder ist größer geworden. 1974 wurden Fahrraddiebstähle ohne Zusatzklausel von der Hausratversicherung „übernommen“, allerdings selbst mit Zusatzprämie nur bis zur Höhe von 1.000 Mark. „Seit 1984 kriegt man – bei angemessener Versicherungssumme – immer den Wiederbeschaffungspreis ersetzt, so daß ich keinem empfehlen würde, noch zu den alten Bedingungen abzuschließen“, meint Peter Schütt, Leiter der Abteilung Finanzdienstleistungen bei der Stiftung Warentest.

Paradiesische Bedingungen gelten in Vertragsverhältnissen, die noch zu DDR-Zeiten als „Erweiterte Haushaltsversicherung“ abgeschlossen wurden. Hier sind die Räder – weltweit – auch versichert, wenn sie nachts außerhalb eines Grundstücks im Freien geklaut wurden. Wenn der Zeitwert des Rades nicht gerade unter 20 Prozent des Neuwerts gesunken ist, kriegt man letzteren ersetzt. Nach oben gibt es für die in der DDR erworbenen Räder keine Entschädigungsgrenze.

Eine ungewöhnliche Kombination von Hausrat- und Fahrradversicherung wird vom Verkehrsclub von Deutschland (VCD) angeboten. Hier ist die Hausratversicherung das Anhängsel, indem sie nur geringe Summen abdeckt. So werden in der niedrigsten Klasse (132 Mark Jahresprämie bei 10 Prozent Selbstbeteilgung) ein Fahrrad für 1.500 Mark und zusätzlich Hausrat im Wert von maximal 30.000 Mark versichert.

Echte Fahrradversicherungen werden von Arag-Rafadi und Bike-Assekuranz angeboten. So bietet die Bike-Assekuranz eine Vollkasko-Versicherung für Fahrräder. Sie hat überhaupt keine Obergrenze, wohl aber den Mindestwert von 1.000 Mark. Bei dem großzügigen Versicherungsschutz sind allerdings besondere Bedinungen zu beachten. So genügt ein handelsübliches Schloß hier nicht mehr den Anforderungen der Versicherung. Andererseits zahlt sich Vorsicht auch schon vor dem Ernstfall aus, denn es gibt Rabatt für „schadensfreie“ Jahre. Dieser Vetrag der Bike-Assekuranz wird neuerdings in Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) angeboten. Eine Teilkasko-Versicherung für Fahrräder, die keine 1.000 Mark wert sind, ist für ADFC-Mitglieder neu im Angebot. Zusätzlich zehn Prozent Preisnachlaß erhält in beiden Fällen, wer das Rad gemäß einem vom ADFC empfohlenen Code registrieren läßt. Als Radfahrer, Fußgänger und Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel sind die ADFC-Mitglieder (Beitrag für Einzelpersonen 60 Mark) automatisch haftpflichtversichert. Der ADFC weist jedoch in seiner Broschüre selbst darauf hin, daß trotzdem „jeder seine private Haftpflichtversicherung“ benötigt, „die weltweit und in allen privaten Lebenslagen gilt“.

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