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Aktiv gegen Mietwucher

■ Bußgeld bis zu 100.000 Mark geplant

Hanseatischen Miethaien geht's jetzt an den Kragen. Mit einer neuen fachlichen Weisung der Baubehörde an alle Hamburger Bezirke soll den „immer wieder auftretenden Fällen rechtswidrig überhöhter Miete konsequenter begegnet“ werden. Die Weisung stellt klar, daß eigenwillig festgelegte Zuschläge eines Vermieters unzulässig sind. Auch bei Neuvermietungen darf die ortsübliche Miete nur um maximal 20 Prozent überschritten werden.

Ausnahmefälle sind gesetzlich streng limitiert, werden aber – so die Erfahrung der Behörden – vom Vermieter oft als Regelfall hingestellt. Werden einem Vermieter Rechtswidrigkeit bei der Mieterhebung nachgewiesen, sieht die fachliche Weisung ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 100.000 statt bislang höchstens 50.000 Mark vor. Außerdem muß der Vermieter den illegal erzielten Mehrerlös an die Geschädigten zurückerstatten.

Bislang gingen die einzelnen Hamburger Bezirke recht unterschiedlich mit dem Thema Mietüberhöhung um. Die fachliche Weisung fordert jetzt eine generell konsequentere Bekämpfung von Mietwucher. Zuständig dafür sind die bezirklichen EinwohnerInnenämter. Sie prüfen schon aufgrund einer Anfangsverdachtes. Voraussetzung dafür ist allerdings, daß die Dienststellen durch betroffene MieterInnen oder andere Personen informiert werden. Die können sich direkt an die EinwohnerInnenämter der Bezirke oder das MieterInnentelefon der Baubehörde (Tel: 34913-2545) wenden.

Marco Carini

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