Carsten Wolf schweigt weiter

■ Prozeß wegen Totschlags wurde eröffnet und gleich vertagt

Knapp 15 Minuten dauerte gestern die Verhandlung gegen Carsten Wolf, der wegen dreifachen Totschlags an seiner Frau und seinen beiden Kindern vor dem Bremer Landgericht angeklagt ist. „Ich werde nichts sagen“, war außer dem Geburtsdatum, das der Angeklagte kaum hörbar ins Mikrophon flüsterte, die einzige Angabe die der 32jährige Fuhrunternehmer nach Verlesung der Anklageschrift machen wollte. Wolf wird beschuldigt, in der Nacht zum 22. November des vergangenen Jahres seine Frau erstickt und seine beiden Kinder erdrosselt zu haben.

Nach Angaben der Polizei ist die Chronologie der bisher bekannten Ereignisse wie folgt: Am 22. November meldet Wolf seine Frau, seine drei Monate alte Tochter und den fünfjährigen Sohn als vermißt. Spaziergänger finden die verkohlte Leiche der Ehefrau in einem Wald bei Zeven. Wolf wird vorläufig festgenommen. Die Kripo war nach eigenen Angaben bei ihren Ermittlungen auf Ungereimtheiten gestoßen. Kurz darauf melden sich zwei Prostituierte bei der Polizei. Nach Angaben der Frauen, soll Wolf sie für ihre Liebesdienste ungewöhnlich großzügig entlohnt haben. Außerdem machen sie die Beamten auf eine Wohnung in Lilienthal aufmerksam. Laut Anklageschrift soll Wolf die Wohnung gemietet haben, um mit einer Prostituierten zusammenzuziehen.

Am 7. Dezember findet die Kripo nach eigenen Angaben im Papierkorb von Wolf eine Quittung für eine Taxifahrt vom Hamburger Flughafen zum Hauptbahnhof. Einen Tag später wird auf dem Parkplatz des Flughafens der Wagen der Familie gefunden. Wolf soll daraufhin ausgesagt haben, wo die Kinder liegen. Am Abend wird aus dem Hamburger Osterbekkanal eine Metallkiste mit den Leichen der Kinder geborgen.

Armin von Döllen, der Anwalt des Angeklagten hat die Presse gestern zur Sachlichkeit ermahnt. Die „reißerische Berichterstattung“ letzten Monaten hätte durch die Verbreitung von „Halbwahrheiten“ dazu geführt, daß sein Mandant in den Köpfen vieler schon „als Täter vorverurteilt“ sei. Dabei nehme Wolf durch seine Aussageverweigerung nur sein gutes Recht wahr. Die „Tragödie“ die hinter den Ereignissen stecke, verdiene eine ernsthafte Berichterstattung und keine „Sensationslust“. Der Prozeß wird heute fortgesetzt. kes