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Senat pfeift Scherf zurück

■ Generalstaatsanwalt Janknecht als Justizpressesprecher abberufen

Die Durchsuchungsaktion der Staatsanwaltschaft beim Bremer Weser-Kurier, dem Weser-Report, Buten&Binnen und der taz am 20. August hat zu personellen Konsequenzen geführt: Der für die Durchsuchungen verantwortliche Generalstaatsanwalt Dr. Hans Janknecht ist gestern mit sofortiger Wirkung und bis auf weiteres von seinem Amt als Leiter der Justizpressestelle entbunden worden. Entgegen seiner Berichtspflicht hatte Janknecht den Bürgermeister und Justizsenator Henning Scherf (SPD) nicht von der Durchsuchungsaktion informiert.

Auch Scherf gerät wegen den Durchsuchungen zunehmend unter Druck: Gestern hat der Senat die Durchsuchungsaktion per Beschluß scharf kritisiert. „Der Senat distanziert sich von dem in Bremen durchgeführten Justizverfolgungsmaßnahmen gegenüber Redakteuren und Redaktionen und weist den Verdacht zurück, aus sachwidrigen Gründen staatliche Macht eingesetzt zu haben“, erklärte der Senat „aufgrund seiner politischen Verantwortung“ wörtlich. Außerdem hat der Senat Bürgermeister und Justizsenator Henning Scherf (SPD) aufgefordert, in der nächsten Senatssitzung ausführlich über die Vorgänge zu berichten. Scherf soll die Durchsuchungen in seinem Bericht auch unter strafgesetzlichen, prozessualen sowie disziplinarrechtlichen Gesichtspunkten würdigen. Noch in der vergangenen Woche hatte sich Scherf hinter Janknecht gestellt und jedwede Kritik an den Maßnahmen abgelehnt. Auch die Bürgerschaft wird sich in ihrer heutigen Sitzung von den Durchsuchungen distanzieren. CDU, SPD, AfB und Grüne haben bereits entsprechende Anträge eingebracht. Während die Koalition aus CDU und SPD allerdings nur feststellen will, „daß das Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen Presse und Rundfunk den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt hat“, wollen AfB und Grüne in einem gemeinsamen Antrag zum Ausdruck bringen, daß „der Senator für Justiz und Verfassung die politische Verantwortung“ für die Durchsuchungen trägt. Der Versuch, eines interfraktionellen Antrags war gestern gescheitert. Das lag nicht an der CDU. „Wir hätten uns durchaus vorstellen können, den Antrag der Grünen und der AfB zu unterschreiben“, sagte CDU Fraktionschef Ronald Mike Neumeyer gestern gegenüber der taz. „Das war mit der SPD aber nicht zu machen, und wir stimmen nicht mit wechselnden Mehrheiten.“ Fraktionschef Christian Weber sah für einen weitergehenden Antrag keinen Anlaß. „Wenn ein durchgeknallter Generalstaatsanwalt so eine Aktion durchführt, kann ein noch so sorgfältiger Minister nicht rufen: Halt, halt“, begründete er die ablehnende Haltung der SPD. kes

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