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EU-Wahlrecht in Bürgerschaft vergeigt

Die von der Großen Koalition angestrebte Verfassungsänderung zum Wahlrecht für EU-BürgerInnen ist gestern in der Bürgerschaft durchgefallen. Nachdem die große Koalition bei der ersten Lesung aus Versehen auch dem Grünen-Antrag zugestimmt hatte, hat sie gestern bei der zweiten Lesung nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit von 67 Stimmen zusammenbekommen. Grund: Viele der 74 Abgeordneten von SPD und CDU hatten ihre Mittagspause verlängert, und die beiden CDU-ParlamentarierInnen Ulrike Schreiber und Jörg Kastendiek waren erst in den Plenarsaal geeilt, als die Abstimmung schon lief – zu spät. Nun streiten sich Opposition und Bürgerschaftsverwaltung über das weitere Vorgehen. Die Grünen stützen sich auf eine Bestimmung in der Geschäftsordnung der Bürgerschaft, nach der ein abgelehnter Antrag gestorben ist; die Parlamentsverwaltung meint, die Abstimmungspanne könne in der dritten Lesung des Gesetzes wieder geheilt werden. taz

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