: „Grobe Verstöße“
■ Olympiabewerbung: Rechnungshof kritisiert Geldverschwendung
Die Abgeordnete Judith Demba (Bündnis 90/Die Grünen) sieht im jetzt vorgelegten Abschlußbericht des Rechnungshofes den schon früher kritisierten „unverantwortlichen Umgang mit Steuergeldern durch die Olympia GmbH und die laxe Praxis der Senatskanzlei bei der Vergabe von Zuwendungen“ bestätigt. Zugleich sei belegt worden, „daß weder der Aufsichtsratsvorsitzende noch die Senatskanzlei ihrer Verantwortung als Kontrollinstanz gerecht geworden sind“. Die Senatskanzlei sieht das anders. Der Bericht bestätige „im wesentlichen die bereits von der Senatskanzlei an der Arbeit der Gesellschaft geäußerte Kritik“, äußerte Sprecher Michael-Andreas Butz. Durch die Nichteinhaltung von formalen Vorschriften sei dem Land Berlin allerdings kein Schaden entstanden. Nach den bisherigen Prüfungen sehe die Senatskanzlei „keine Grundlage für Schadenersatzansprüche gegen die Gesellschaft oder ihren Geschäftsführer“.
Sowohl bei der Bewilligung als auch bei der Abrechnung der gezahlten Gelder an die Olympia GmbH sei es zu groben Verstößen gegen Rechtsvorschriften gekommen, heißt es im Abschlußbericht des Rechnungshofes. So sind der inzwischen aufgelösten Olympia GmbH Mittel in Höhe von 1,4 Millionen Mark belassen worden, die diese für nicht bewilligte Zwecke ausgegeben habe. Ein Schaden in Höhe von knapp 600.000 Mark sei entstanden, als die Olympia GmbH der privatwirtschaftlichen Olympia Marketing GmbH keine Miete für deren Räume im gemeinsam benutzten Ribbeck-Haus berechnet habe. Die Vergütung mehrerer leitender Mitarbeiter der Olympia GmbH sei zu hoch gewesen. 1992/93 hätten sechs Mitarbeiter Jahreseinkommen von 110.000 bis 360.000 Mark erhalten. Auch teure Geschenke für IOC-Mitglieder bei Besuchen Berlins werden kritisiert.
Bemängelt wird auch der Umgang mit Geld durch die Olympia GmbH bei der Vergabe von Aufträgen an dritte Unternehmen. Die GmbH habe Aufträge im Umfang von fast 40 Millionen Mark an Dienstleistungsunternehmen vergeben. Dabei seien fast immer die Auflagen der Stadt ignoriert worden. Etliche Aufträge in Millionenhöhe seien sogar nur mündlich vergeben worden. Die Bewerbung hat Berlin insgesamt 50 Millionen Mark gekostet.
Die Argumentation der Senatskanzlei, daß die zeitlichen und inhaltlichen Umstände der Bewerbung es unmöglich gemacht hätten allen Anforderungen des Zuwendungsrechts zu entsprechen, läßt der Rechnungshof nicht gelten. Bei der Bewerbung seien fast ausschließlich Steuergelder verwendet worden, mit denen besonders sorgfältig hätte gewirtschaft werden müssen. dpa
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