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Untertauchen verboten – für Fäkalien und Altöl aus Binnenschiffen

Binnenschiffe dürfen ihre Abwässer und Abfälle künftig nicht mehr in Flüsse oder Kanäle kippen. Ein in Straßburg unterzeichnetes internationales Übereinkommen verlangt, Abfälle und Abwässer nur an Annahmestellen zu entsorgen. Das Abkommen gilt für die Schiffahrt auf dem Rhein sowie anderen Flüssen und Kanälen in Deutschland, der Schweiz, den Niederlanden, Frankreich, Belgien und Luxemburg. Die Kosten für die ersatzweise Entsorgung an Land hat der Verursacher zu tragen.Foto: Dietmar Gust

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