Erhöhte Rückmeldegebühr an Unis rechtmäßig

■ Verwaltungsgericht Berlin weist Klagen von zahlungsunwilligen Studierenden ab

Die erhöhte Rückmeldegebühr an den Berliner Universitäten ist rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht hat gestern die Klage von vier Studierenden abgewiesen, die ihre Rückmeldung ohne die Zahlung von 100 Mark rechtlich erzwingen wollten. Mit ungewöhnlich deutlichen Worten kritisierte die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts, wie schlampig das Land Berlin die Rückmeldegebühren für Studierende eingeführt hat. Es sei außerordentlich schwergefallen nachzuvollziehen, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Monjé, „was sich der Gesetzgeber mit den Gebühren eigentlich gedacht hat“. Dennoch seien den Studierenden 100 Mark pro Semester zuzumuten, so Monjé bei seiner Urteilsbegründung.

Damit sind die Berliner Rückmeldegebühren erst mal gültig und Klagen von weiteren 2.350 Studierenden aussichtslos. Wird das Urteil in den angekündigte Berufungsverfahren der vier KlägerInnen ebenso ausfallen, müssen die über 20.000 studentischen Zahlungsboykotteure brav einen Hunderter pro Semester entrichten. Das Land Niedersachsen, das gleichfalls eine 100 Mark teure Verwaltungsgebühr einführen will, kann dies nun auf rechtlich sicherem Boden tun.

Das Land Berlin hatte im Frühjahr Rückmeldegebühren beschlossen – und den Universitäten den Gegenwert der erwarteten Einnahmen (jährlich 27 Millionen Mark) sofort aus dem Etat gestrichen. Die gegen die Gebühr klagenden Studis zeigten sich enttäuscht über die Entscheidung des Gerichts. „Schade, daß sich das Gericht auf diese Ebene eingelassen hat“, kritisierte Kunststudentin Kerstin Stenzel die Diskussion über das sogenannte Kostendeckungsprinzip. Die Richter hatten sich lange damit befaßt, ob die Höhe der Gebühr dem tatsächlichen Aufwand der Unis bei der Rückmeldung entspreche. Dabei waren sie zwar zu dem Schluß gekommen, daß das von den Universitäten vorgelegte Zahlenmaterial „angreifbar und dürftig“ gewesen sei. Berechnungen von Berlins Regierendem Eberhard Diepgen und Parlamentariern hätte es überdies nicht gegeben, obwohl dies nach der Gebührenordnung nötig sei. Dennoch kippten die Richter die Gebühr nicht, da ein grober Verstoß gegen das Kostendeckungsprinzip nichtvorliege.

Einen Zusammenhang zwischen den Rückmeldegebühren und den heiß diskutierten Studiengebühren sahen die Richter nicht. Sie orientierten sich allein an dem Satz, den die Berliner SPD gegen den Widerstand des Koalitionspartners von der CDU in das Haushaltsstrukturgesetz geschrieben hatte. „Studiengebühren werden nicht erhoben.“

Die studentische Boykottinitiative „Gegen Studiengebühren“ war damit nicht zufrieden. Sie hatte zeigen wollen, daß die Rückmeldegebühren nur der Einstieg in echte Studiengebühren sind. Wie zum Beweis dafür hatte die Berliner CDU vergangene Woche ihre Pläne für Studiengebühren auf den Tisch gelegt: Im Prinzip soll das Studium 1.000 Mark pro Semester kosten, eine „soziale Staffelung“ ist vorgesehen. Und nach dem Vordiplom, so die CDU, dürfe wieder umsonst studiert werden. Christian Füller