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Kostenlawine für die Bundesländer

■ Herabstufung von Bundesstraßen kostet die Länder 270 Millionen Mark

Düsseldorf (taz) – Das Bonner Verkehrsministerium will sich von 5.053 Kilometern Bundesfernstraßen trennen. Auf die Länder kommen dadurch zusätzliche Instandhaltungskosten von rund 270 Millionen Mark pro Jahr zu. Diese Zahlen nannte gestern die verkehrspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Bundestagsfraktion, Gila Altmann, in Düsseldorf. Allein Nordrhein-Westfalen solle nach den Bonner Plänen rund 1.500 Straßenkilometer vom Bund übernehmen. Während der Bonner Verkehrsminister die Mehrkosten für NRW auf 70 Millionen Mark beziffert, rechnet man im Düsseldorfer Verkehrsministerium mit etwa dem doppelten Betrag. Zum Vergleich: Für den gesamten Landesstraßenneubau sieht der Düsseldorfer Etat in diesem Jahr 130 Millionen Mark vor.

Gegen eine Abstufung von Bundesstraßen haben die Grünen im Grundsatz zwar keine Einwände, aber die jetzt geplante Kostenabwälzung sei „nicht akzeptabel“, erklärten gestern Altmann und der verkehrspolitische Sprecher der bündnisgrünen Fraktion im Düsseldorfer Landtag, Peter Eichenseher, unisono. Nötig sei ein „Lastenausgleich zwischen Bund und Ländern“. Ganz ungeschoren sollen die Länder aber auch nach den Vorstellungen der beiden grünen PolitikerInnen nicht davonkommen. Immerhin seien sie ja durch ihre massiven Anmeldungen von Straßenbauprojekten für die Bundesverkehrswegepläne – Motto: „Bezahlt ja alles der Bund“ – im erheblichen Umfang mitverantwortlich für die Misere.

Die Grünen fordern jetzt ein „Moratorium bei der Abstufung“. Gleichzeitig müsse der Bund alle Aus- und Neubaumaßnahmen im Bundesfernstraßennetz überprüfen. Für den Fall, daß die Bundesregierung am „überdimensionierten Straßenbau“ festhalte, sei jetzt schon abzusehen, daß es zu weiteren Abstufungen zu Lasten der Länder und Gemeinden kommen werde. Auch die Länder seien deshalb gefordert, ihre eigenen Anmeldungen im Bundesverkehrswegeplan „noch einmal kritisch zu überprüfen“.

Das jetzt vorgelegte Abstufungskonzept geht auf eine Beschwerde des Bundesrechungshofs aus dem Jahr 1986 zurück. Die Rechnungsprüfer hatten damals dem Bundesverkehrsminister aufgetragen, alle parallel zu Autobahnen verlaufende Bundesstraßen auf ihre Funktion hinsichtlich der Umleitung des weiträumigen Verkehrs zu untersuchen. Abgestuft werden nach den Kriterien des Bundesverkehrsministers nun alle Bundesstraßen, die in einem mittleren Abstand von weniger als fünf Kilometern parallel zu Autobahnen verlaufen und bei denen eine ausreichende Verknüpfung zwischen beiden Verkehrswegen gegeben ist. J. S.

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