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Ganz legale Überfälle

„Wir haben jetzt von drei vietnamesischen Familien gehört, die von einem Tag auf den anderen verschwunden sind“, sagt Uwe Wedekind vom niedersächsischen Flüchtlingsrat. Der Flüchtlingsrat erfährt nur zufällig von den unangekündigten „Rückführungen“. Der Ablauf sei nicht nur „höchst inhuman“, sondern auch rechtswidrig. Bereits im Oktober 1995 sei den betroffenen Einwanderern die Abschiebung angekündigt worden. Danach hätten die Ausländerbehörden ihren weiteren Aufenthalt hier geduldet: „Bei einer Duldung über einen solchen Zeitraum muß nach dem Ausländerrecht der Termin der Abschiebung mindestens vier Wochen vorher mitgeteilt werden.“

Von den 40.000 VietnamesInnen, die nach dem Rückführungsabkommen bis zum Jahr 2.000 nach Vietnam abgeschoben werden sollen, leben knapp 6.000 in Niedersachsen. Gut der Hälfte von ihnen haben die niedersächsischen Behörden geschrieben, daß sie ausreisepflichtig sind. „Der Termin der Abschiebung wird in aller Regel nicht mitgeteilt, weil viele untertauchen“, sagt der Pressesprecher des Innenministeriums. Der für die Rückführungen zuständige Referent beteuert aber guten Willen: „Wir wollen den Vietnamesen möglichst die Gelegenheit geben, ihre persönlichen Angelegenheiten vorher zu ordnen, ihre Konten zu kündigen und Wertgegenstände zu verkaufen.“

Für rechtmäßig hält er überfallartige Abschiebungen dennoch, da es nach der Ankündigung der Abschiebung keine formelle Duldung mehr gebe. Auch Wertsachen dürfe die Polizei im Zuge der Abschiebung beschlagnahmen — um die Kosten für den Rückflug auszugleichen. Die Vietnamesen empfinden das schlicht als Raub. Jürgen Voges

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