Kommentar: Unmenschlich
■ Schwangere gehören nicht in Haft
Nicht zu fassen: Da wird eine schwangere Frau, die ihren einjährigen Sohn noch stillt, in den Knast gesteckt. Sie kann ihr Kind nicht stillen, die Brüste schmerzen. Egal, die Frau ist haftfähig. Da ist weiß sich Dieter Trappmann von der Ausländerbehörde rechtlich auf der sicheren Seite. Die Frau ist zwar keine Schwerverbrecherin, aber ihre Aufenthaltsgenehmigung ist abgelaufen. Eine Ordnungswidrigkeit. Doch die Bremer Ausländerbehörde kennt kein Pardon. Ordnung muß sein. Gnade vor Recht gibt es nicht.
Auch dem stellvertretenden Leiter des Abschiebeknastes ist diese Geschichte keine Entschuldigung wert. Schließlich hätte die Frau ja was sagen können, redet er sich raus. Glauben kann man ihm nicht: Keine Mutter läßt ihr Kind freiwillig allein, um sich dem zweifelhaften Vergnügen eines Gefängnisaufenthaltes zu widmen. Mit Sicherheit hat sie den Beamten von ihrer Schwangerschaft und ihrem Sohn erzählt. Man muß davon ausgehen, daß sie versucht hat, sich mit dem Hinweis auf die Schwangerschaft der Verhaftung zu entziehen. Haben die Beamten versucht, die Rumänin zu verstehen?
Diese Frau hätte niemals in den Knast gehört. Daß sie inhaftiert wurde – ist unmenschlich. Herr Trappmann, Herr Frenzel haben Sie eigentlich über all den Paragrafen, die sie auf der Polizeischule gelernt haben, ihre Menschlichkeit vergessen? Sie sollten sich was schämen, meine Herren. Kerstin Schneider
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