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„Was ist mit ,minimalen Risiken‘ gemeint?“

■ Robert Antretter (SPD), Vizepräsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, hält eine Abstimmung über die neue Bioethik-Konvention für verfrüht

Freiburg (taz) – Der Europarat nimmt einen neuen Anlauf zur Verabschiedung einer Bioethik-Konvention (siehe Kasten). ParlamentarierInnen aus den 39 Mitgliedsstaaten wollen Donnerstag in Straßburg über den zweiten Entwurf abstimmen. Die erste Version war vor allem in Deutschland sehr umstritten. Die taz sprach mit Robert Antretter, SPD-MdB und Vizepräsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarats.

taz: Herr Antretter, über die Bioethik-Konvention wird bereits seit zwei Jahren diskutiert, warum wollen Sie, daß die Abstimmung auf Januar vertagt wird?

Robert Antretter: Seit Juni liegt ja ein neuer Entwurf auf dem Tisch, nachdem die Parlamentarische Versammlung die erste Version fast einstimmig abgelehnt hat. Zu diesem neuen Entwurf soll es einen „erläuternden Bericht“ geben, der uns Parlamentariern aber bis zum Wochenende immer noch nicht vorlag.

Entscheidend ist doch der Text der Konvention und nicht die Begründung...

Die Konvention arbeitet aber stark mit unbestimmten Rechtsbegriffen. Ich will wissen, was an den entscheidenden Punkten gemeint ist – etwa wenn es heißt, bei der fremdnützigen Forschung mit Behinderten können „minimale Risiken und minimale Belastungen“ in Kauf genommen werden. Und ich will wissen, was es heißt, daß bei der Forschung mit Embryonen nur ein „angemessener Schutz“ gewährleistet ist.

Erwarten Sie, daß die anderen ParlamentarierInnen Ihrem Antrag folgen?

Ich hoffe es. Allerdings ist zu befürchten, daß manche der Diskussion nach den unstreitigen Verbesserungen des zweiten Entwurfs nun überdrüssig sind.

Könnten Sie der Konvention ohne weitere Änderungen zustimmen? Diese enthält ja nur Mindeststandards, so daß weitergehendes deutsches Recht, etwa beim Embryonenschutz, unberührt bleibt.

Es besteht aber die Gefahr, daß dann das deutsche Recht im Standortwettbewerb unter Druck gerät – unter Verweis auf die europäische Regelung.

Den Standortwettbewerb gibt es aber auch ohne Bioethik-Konvention. Insbesondere osteuropäische Staaten bleiben heute noch weit hinter dem Standard der Konvention zurück. Ist die Konvention da nicht ein Schritt in die richtige Richtung?

Das ist eine schwierige Frage. Aber als Abgeordneter muß ich auch die Befürchtungen der Betroffenen, etwa der Behinderten, sichtbar machen. Interview: Christian Rath

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