: Ethischer Minimalstandard
Die Bioethik-Konvention ist ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag, der die Menschenrechte in der modernen Medizin (medizinische Forschung, Gentherapie, Organtransplantation) sichern soll. Falls ihn alle 39 Mitglieder des Europarates unterzeichnen, wird er in diesen Staaten einen Mindestschutz vor medizinischen Eingriffen garantieren.
Bis dahin muß aber noch ein aufwendiges Verfahren durchlaufen werden. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates wird am Donnerstag den Entwurf beraten und ein Votum abgeben. Anschließend entscheiden die Regierungsvertreter über die Konvention. Sie sind jedoch nicht an die Vorschläge der Parlamentarischen Versammlung gebunden. Erforderlich ist im Ministerkomitee eine Zweidrittelmehrheit der Stimmen. Nationale Verbindlichkeit erhält die Konvention aber erst, wenn die Parlamente der Mitgliedstaaten sie auch ratifizieren. Verpflichtet ist der Bundestag hierzu nicht.
An einem ersten Entwurf wurde heftig kritisiert, daß die Mindeststandards zu niedrig seien. Jetzt aber liegt ein neuer Entwurf vor, der sogar einen neuen Namen führt. Zukünftig soll von der „Konvention über Menschenrechte und Biomedizin“ gesprochen werden. Christian Rath
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen