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Ethischer Minimalstandard

Die Bioethik-Konvention ist ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag, der die Menschenrechte in der modernen Medizin (medizinische Forschung, Gentherapie, Organtransplantation) sichern soll. Falls ihn alle 39 Mitglieder des Europarates unterzeichnen, wird er in diesen Staaten einen Mindestschutz vor medizinischen Eingriffen garantieren.

Bis dahin muß aber noch ein aufwendiges Verfahren durchlaufen werden. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates wird am Donnerstag den Entwurf beraten und ein Votum abgeben. Anschließend entscheiden die Regierungsvertreter über die Konvention. Sie sind jedoch nicht an die Vorschläge der Parlamentarischen Versammlung gebunden. Erforderlich ist im Ministerkomitee eine Zweidrittelmehrheit der Stimmen. Nationale Verbindlichkeit erhält die Konvention aber erst, wenn die Parlamente der Mitgliedstaaten sie auch ratifizieren. Verpflichtet ist der Bundestag hierzu nicht.

An einem ersten Entwurf wurde heftig kritisiert, daß die Mindeststandards zu niedrig seien. Jetzt aber liegt ein neuer Entwurf vor, der sogar einen neuen Namen führt. Zukünftig soll von der „Konvention über Menschenrechte und Biomedizin“ gesprochen werden. Christian Rath

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