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Leitungen sind für alle da

■ Private Anbieter erhalten Recht auf Zugang zum deutschen Telekom-Netz

Bonn (AFP) - Die Deutsche Telekom AG muß ihren künftigen Konkurrenten Leitungen und Dienstleistungen auf Wunsch einzeln und auf allen Ebenen ihres Telekommunikationsnetzes verkaufen. Das sieht die Verordnung über besondere Netzzugänge vor, die der Bundesrat gestern mit einigen Änderungswünschen am Regierungsentwurf billigte.

Die Ausführungsbestimmungen zum Telekommunkationsgesetz regeln, zu welchen Bedingungen die privaten Anbieter von Telefondiensten in dem ab 1998 völlig liberalisierten Telekommunikationsmarkt Zugang zum Netz bekommen. Als bisheriger Monopolist im Telefonsprachdienst verfügt die Telekom als einziger Anbieter über ein flächendeckendes Netz mit über 40 Millionen Anschlüssen.

Ihre künftigen Konkurrenten wollten insbesondere gesichert wissen, daß die Telekom sie nicht zwingen kann, bei ihr Dienstleistungen einzukaufen, die sie selbst erbringen können. Für die Telekom war die rasche Billigung des Regelwerks wichtig, weil sie Mitte November an die Börse geht und Rechtsunsicherheit Kaufinteressenten hätte abschrecken können.

Bis zuletzt umstritten war im Bundesrat, ob in der Verordnung auch ausdrücklich der entbündelte Zugang zu den „Teilnehmeranschlußleitungen“ genannt sein sollte. Dieses letzte Leitungsstück bis zum Kunden ist besonders teuer und für die privaten Anbieter ohne Telekom kaum zu überbrücken. Auf Antrag Bayerns wurde der entbündelte Zugang zu den Teilnehmeranschlußleitungen ausdrücklich in die Verordnung aufgenommen.

Nach Schätzungen des künftigen Telekom-Konkurrenten RWE Telliance werden die neuen Wettbewerber mehr als 50 Prozent ihres gesamten Umsatzes an die Telekom zahlen müssen, beispielsweise für die Nutzung von Leitungen und die Weiterleitung von Telefongesprächen an Telekom-Kunden.

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