: Mandat wider Willen
■ Lübecker Brandprozeß: Gericht lehnt Entpflichtung des Anwalts Haage ab
Joao Bunga wird seinen ungeliebten Anwalt nicht mehr los. Den Antrag des Nebenklägers im Lübecker Brandprozeß, seinen beigeordneten Advokaten Ulrich Haage zu entpflichten, lehnte der Vorsitzende Richter Rolf Wilcken am Donnerstag ab. Am nächsten Verhandlungstag am kommenden Montag wird Wilcken diese Entscheidung voraussichtlich begründen.
Eine Beschwerde gegen diesen Beschluß dürfte ihm dann gewiß sein. Denn Bungas neuer Vertrauensanwalt Matthias Wagner, der vergangenen Mittwoch auf Wunsch des Nebenklägers erstmals im Lübecker Landgericht erschien, hatte bei seinem Antritt bereits deutlich gemacht, daß er kaum gewillt ist, mit Haage zusammenzuarbeiten.
Zum Bruch zwischen Haage und Bunga war es am Mittwoch vergangener Woche gekommen, als der Anwalt gegen den Willen seines Mandanten einen Befangenheitsantrag gegen den Brandsachverständigen Ernst Achilles gestellt hatte. Als Bunga intervenierte, zog Haage den Antrag am Montag zwar zurück, das Tuch aber war zerschnitten. Bunga tat dem Gericht kund, sein Verteidiger habe sich im Verlauf des gesamten Verfahrens nicht mit ihm besprochen und mehrfach seine Anwaltspflichten verletzt.
Der Angegriffene hatte sich daraufhin gegen den Vorwurf der Pflichtverletzung gewehrt, indem er nach Einschätzung vieler Prozeßbeobachter gleich eine neue beging: Freimütig plauderte er vor der versammelten Öffentlichkeit Interna aus dem zerrütteten Mandatschaftsverhältnis aus. Und die unterliegen normalerweise der absoluten Schweigepflicht. Marco Carini
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