: Ernüchterung bei Lloyd
■ Lloyd-Dynamo: Bilanz der Beschäftigungsgesellschaft zwiespältig
Bei Betriebsrat Klaus Rademacher von den Lloyd-Dynamo-Werken (LDW) hat sich Ernüchterung breit gemacht: „Neue Jobs können wir nicht herbeizaubern.“ Zusammen mit Vertretern von Arbeitsamt und Arbeitssenator zog Rademacher, Personalverantwortlicher der Innovations- und Qualifizierungsgesellschaft (IQG), gestern eine zwiespältige Zwischenbilanz über die Tätigkeit der Beschäftigungsgesellschaft der LDW.
Nach dem Verkauf der Hastedter Spezialmotorenbauer an eine britische Investorengruppe war die IQG im Juni ins Leben gerufen worden, um bis zu 237 Beschäftigte der Lloyd zu übernehmen. Staatsrat Arnold Knigge vom Senator für Arbeit bezeichnete die Auffanggesellschaft als „ein erfolgversprechendes Beispiel, um Arbeitslosigkeit schon im Vorfeld zu bekämpfen.“ Doch erst neun ehemalige Beschäftigte haben dank der IQG eine neue Arbeitsstelle. Der Rest sitzt bei Kurzarbeit Null zu Hause. Selbst entlassene Diplomingenieure mußten feststellen, daß ihr bei der Lloyd erworbenes Spezial-Fachwissen woanders nichts Wert ist. Deswegen wird bei der IQG paralell fortgebildet und Grundlegendes gelehrt. „Viele müssen erstmal akzeptieren, daß der Lebensabschnitt LDW vorbei ist“, so Rademacher. Also wird auch Bewerbungen schreiben, Absagenfrust verdauen und neue Ziele stecken geübt, obwohl klar ist, daß das nicht jedem nützt. „Für die über 40, da brauchen wir uns nichts vorzumachen, ist es sehr schwierig“, so Rademacher. Hier aber federe die IQG wenigstens den Sturz in die Arbeitslosigkeit ab.
Bislang sind erst 79 Arbeiter in die Beschäftigungsgesellschaft eingetreten - weit weniger als erwartet. Der Grund: Bei der LDW stockt der Stellenabbau. Ein kurioses Dilemma für die IQG: „Als Betriebsrat werde ich nicht darauf drängen, daß schneller entlassen wird“, erklärte der zweite Personalverantwortliche Sven Beyersdorff. „Allerdings besteht die Gefahr, daß bei dem schleppenden Stellenabbau die Letzten, die entlassen werden, leer ausgehen.“ Schließlich ist die Tätigkeit der Beschäftigungsgesellschaft auf genau zwei Jahre befristet. LR
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