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Be-Strafen?

Was ist der Sinn von Strafen? Sollen sie Unrecht sühnen? Dienen sie dem Schutz der Allgemeinheit oder der Abschreckung des Täters vor weiteren Delikten? In dem Entwurf zum Strafgesetzbuch wird noch nicht einmal der Versuch unternommen, diese Fragen zu beantworten. Dort ist lediglich von „Harmonisierung der Strafrahmen“ die Rede. Da es aber bei Strafen meist um staatlich sanktionierte Freiheitsberaubungen geht, kann die Anhebung von Strafen nicht ohne spezifische Begründung auskommen.

In der Strafrechtsdogmatik werden verschiedene Begründungsversuche unternommen: Früher beherrschte die sogenannte Vergeltungstheorie die Diskussion. Danach sollte die Bestrafung des Täters der Vergeltung begangenen Unrechts dienen. Heutzutage stehen Begriffe wie Generalprävention und Spezialprävention im Zentrum der Debatte. Die „negative Generalprävention“ geht von der abschreckenden Wirkung des Urteils auf die Gesellschaft aus, wird aber heute – mangels Begründbarkeit – nicht mehr vertreten. Das gleiche gilt für die Spezialprävention: Der Täter soll durch das gegen ihn vollstreckte Urteil künftig von weiteren Straftaten absehen. Eine Hoffnung, die trügt. Bleibt die „positive Generalprävention“: Danach ist Strafe „Normbekräftigung“. Durch eine gerechte Strafrechtspflege soll das gesellschaftliche Wertbewußtsein stabilisiert werden. Eine Antwort auf die zentrale Frage, wie hoch Strafen sein sollten, geben all diese Begründungsansätze allerdings nicht. Julia Albrecht

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