Das Anti-Diskriminierungs-Gesetz: Straftat Rassismus

Als erste grüne Landesfraktion hat die GAL Hamburg den Entwurf eines Anti-Diskriminierungs-Gesetzes vorgelegt. Er soll nicht nur Nachahmer bei den Grünen anderer Bundesländer finden, sondern auch als Modell für den Entwurf eines bundesweiten Gesetzes bei den Bündnisgrünen diskutiert werden.

„Ausländer unerwünscht“ – Vermieter, die schon in ihrer Anzeige nach ethnischer Herkunft selektieren, können bislang juristisch nicht belangt werden. Das soll nach den Vorstellungen der GAL künftig anders werden: Über eine Bundesratsinitiative könnte der grüne Gesetzesentwurf eingebracht werden.

Das zweite Standbein des Entwurfs sieht die Förderung von Minderheiten – ähnlich wie die Frauenförderung – im Öffentlichen Dienst vor. Danach sollen Menschen nichtdeutscher Herkunft bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden. Eine „Leitstelle“ und dezentrale Anti-Diskriminierungs-Büros sollen die Maßnahmen flankieren. Der Charme besteht darin, daß Förderprogramme für Minderheiten auf Landesebene umgesetzt werden könnten. Migrationspolitische SprecherInnen der GAL machten bereits deutlich, daß ein Anti-Diskriminierungs-Gesetz bei den Koalitionsverhandlungen nach der Hamburger Bürgerschaftswahl 1997 zu den „Essentials“ gehören könnte.

Umstritten ist bei den Grünen vor allem die Beweislastumkehr und die Quotierung. Während die Bonner Grünen sich schon damit schwer tun, Diskriminierung überhaupt zu sanktionieren – man sei grundsätzlich für einen Ab- und nicht Ausbau von Strafverfolgung –, stoßen in Hamburg vor allem die „Gruppenrechte“ auf Kritik. Denn das bedeute, so GALier Martin Schmidt, es müßten „Nicht-Arier-Nachweise“ erbracht werden. Silke Mertins