Volksbegehren Bildung überprüft

■ Kahrs hält nur einen Gesetzentwurf für zulässig

Genau 5.000 Bürger hatten das Volksbegehren Bildung Ende August auf den Weg gebracht. Jetzt lag es Bildungssenatorin Bringfriede Kahrs zur Prüfung vor. Doch sie hält nur eine der drei im Volksbegehren geforderten Gesetzesentwürfe für zulässig – die anderen beiden müßten vom Staatsgerichtshof überprüft werden. Diese Stellungnahme soll heute im Senat debattiert werden.

Vor zwei Monaten hatte der Zentralelternbeirat die erste Hürde des Volksbegehrens Bildung mit Pauken und Trompeten gefeiert. Genau 5.000 Unterschriften trommelte der Beirat zusammen, um beim Landeswahlleiter einen sog. „Antrag auf Zulassung zum Volksbegehren“ stellen zu können: Für Hans Joachim Ohm, Koordinator des Volksbegehrens, „die letzte Möglichkeit, auf die katastrophale Bildungssituation hinzuweisen.“

Wegen der Misere wurden gleich drei Gesetzesentwürfe in das Volksbegehren eingebracht. Durch das sog. Schulraumgesetz sollen endlich Klassenräume erhalten und neue geschaffen werden – wegen zuviel Schimmel und Feuchtigkeit an Schulwänden. Das Schulunterrichtsversorgungsgesetz solle sicherstellen, daß z.B. nicht zu viele Schüler in einer Klasse unterrichtet werden. Und weil immer noch unklar sei, wieviele Bücher und Materialien Eltern zahlen müßten, solle endlich ein Gesetz zur Lernmittelfreiheit Klarheit schaffen. Zwar sieht die bremische Verfassung freie Lernmittel für alle Schüler vor. Doch nicht alle Eltern könnten Schulbücher aus eigener Tasche zahlen, kritisierte Margitta Schmidtke vom Vorstand des Zentralelternbeirates. Im Ergebnis stünden manche Schüler ohne Bücher da.

„Wir unterstützen diese drei Anliegen“, erklärt Erika Huxhold, Sprecherin von Bildungssenatorin Kahrs. Doch rein formal halte Kahrs nur das Gesetz zur Lernmittelfreiheit für zulässig. „Bei den anderen müssen wir eben den rechtlichen Rahmen einhalten“, so Hux hold. Und das sehe eine Überweisung zum Staatsgerichtshof vor. Wenn dieser beide Entwürfe bestätigt, ist laut bremischer Verfassung der Weg zum eigentlichen Volksbegehren frei. Mindestens 10 Prozent aller wahlberechtigten BremerInnen müssen diesem dann zustimmmen. Sind genug Unterschriften geleistet, entscheidet schließlich die Bürgerschaft. Nimmt sie das Gesetz nicht an, kommt es zur dritten Stufe: dem Volksentscheid.

An einem Sonntag könnten Bremens BürgerInnen dann schriftlich zum Volksentscheid aufgerufen werden. Wenn sich mindestens 50 Prozent beteiligt haben und eine Mehrheit zugestimmt hat, ist der Volksentscheid erfolgreich. Doch bis zu diesem letzten Schritt vergeht noch ungefähr ein Jahr, so sieht es die Verfassung vor. kat