Beamte dürfen keine Scientologen sein

■ Gesetzliche Regelung geplant. Dürftige Informationen des Ausschusses für Verfassungsschutz über PDS-Beobachtung

Die Senatsverwaltung für Inneres will Beamte künftig daraufhin überprüfen lassen, ob sie „Beziehungen zu Organisationen“ pflegen, „die von ihren Anhängern unbedingten Gehorsam verlangen und deshalb den Betroffenen in Konflikt mit seiner Verschwiegenheitspflicht bringen können“. Die Formulierung zielt unter anderem auf eine Scientology-Zugehörigkeit ab. Nachdem die Senatsverwaltung für Justiz dies rechtlich geprüft und abgesegnet hat, kann ein Entwurf des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes in absehbarer Zeit auf den parlamentarischen Weg gebracht werden.

Umstritten war gestern im Verfassungsschutzausschuß des Abgeordnetenhauses, ob eine Beobachtung der Sekte durch den Verfassungsschutz sinnvoll ist oder nicht. Wie Innenstaatssekretär Kuno Böse erläuterte, prüft der Verfassungsschutz derzeit, ob die Aktivitäten von Scientology politisch motiviert sind und damit eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz gerechtfertigt ist.

Die bündnisgrüne Abgeordnete Renate Künast meldete „rechtliche Bedenken“ an. Schließlich sei auch der Bundesinnenminister zu der Auffassung gelangt, daß Scientology zwar wirtschaftliche Interessen verfolge, aber keine politische Stoßrichtung zu erkennen sei. Dem Verfassungsschutz gehe es mit dem Prüfverfahren zu Scientology vor allem darum, „einen Fuß in der Tür zu behalten“.

Künast machte deutlich, daß der Verfassungsschutz das falsche Instrument sei, um den Einfluß der Organisation einzudämmen. Gefragt seien Aufklärung an Schulen und ein wirksamer Verbraucherschutz.

Wie die Sektenbeauftragte des Senats, Anne Rühle, erläuterte, wird derzeit bundesweit an einem Psychogruppengesetz gearbeitet, das für mehr Transparenz und Verbraucherrechte bei Kursen dieser Gruppierungen sorgen soll. Die SPD-Abgeordnete Kirsten Flesch kritisierte, daß die Innenverwaltung die einzige Senatsverwaltung sei, die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge eine Scientology-Ausschluß-Klausel anwende. Staatssekretär Böse erklärte, daß die anderen Senatsverwaltungen in einem Schreiben aufgefordert worden seien, sich der Praxis der Innenverwaltung anzuschließen. Er ließ aber durchblicken, daß einige Ressorts „vergaberechtlich unterschiedliche Vorstellungen“ hätten.

Heftige Kritik der Opposition gab es gestern an dem Verfassungsschutzbericht zur Beobachtung der PDS. Der Bericht bestehe vor allem aus Zeitungsausschnitten und auch die dreiseitige Einführung gehe nicht über hinlänglich bekannte Vorwürfe hinaus, kritisierte Künast. Sie beanstandete die zahlreichen „Fehlblätter“, die mit dem Hinweis auf den „Quellenschutz“ nicht zugänglich seien. „Was uns da vorgelegt wird, ist eine Farce“, so Künast. „Ich möchte eine Akteneinsicht, die den Namen verdient.“ Doch weitere Akten will Innensenator Jörg Schönbohm (CDU) nicht herausrücken. Die Mitglieder des Ausschusses würden aber im November mündlich in geheimer Sitzung über die Erkenntnisse informiert, die der Verfassungsschutz über die PDS gewonnen habe. Dorothee Winden