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Vergeltung gescheitert

■ EU einigt sich nicht auf Maßnahmen gegen Boykottgesetze aus Washington

Luxemburg (taz) – Der Versuch der Europäischen Union, Muskeln zu zeigen und auf das Helms-Burton- und das D'Amato-Gesetz der USA mit Vergeltungsmaßnahmen zu reagieren, endete gestern vormittag in Luxemburg erst einmal mit einer Schlappe. Der dänische Außenminister Helvig Petersen sah sich außerstande, dem geplanten Maßnahmenkatalog zuzustimmen. Im Prinzip sei Dänemark für die Vergeltungsmaßnahmen, sagte Petersen, aber im Detail greife die EU-Aktion zuweit in die nationale Souveränität ein. Die Außenminister suchten gestern abend weiter nach einem Kompromiß.

Der US-Kongreß hatte im Frühjahr zwei Gesetze beschlossen, mit denen Kuba, Libyen und Iran international isoliert werden sollen. Beide Gesetze sehen vor, daß ausländische Unternehmen, die in diesen Ländern investieren, in den USA mit Nachteilen rechnen müssen.

Beispielsweise kann die US-Regierung Geschäftsleuten solcher Firmen die Einreise in die USA verweigern. Außerdem können US-Bürger, deren Eigentum bei der Revolution in Kuba beschlagnahmt wurde, gegen ausländische Unternehmen auf Schadenersatz klagen, wenn diese mit den beschlagnahmten Betrieben in Kuba Geschäfte machen.

Die EU-Regierungen halten diese Gesetze für rechtswidrig, weil sie nationale Gesetze der USA auf internationale Ebene ausdehnen. Washington könne schließlich nicht in Anspruch nehmen, die Rechte europäischer Unternehmen in anderen Ländern zu bestimmen. Deshalb will die EU ein Anti-Boykott-Gesetz beschließen, das EU-Firmen vor Schaden aus dem Helms-Burton- und dem D'Amato-Gesetz schützt.

Doch Dänemark hat zur Zeit erhebliche Schwierigkeiten, irgendwelchen Gesetzen zuzustimmen, die mehr als nur rein handelspolitischen Charakter haben. Das dänische Verfassungsgericht prüft derzeit, ob die Regierung nicht schon zu viele Kompetenzen an Brüssel abgegeben hat. Nach Auffassung der dänischen Regierung greift das Anti-Boykott-Gesetz in die Außenpolitik des Landes ein. Alois Berger

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