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Gericht weist Uniklage teilweise ab

■ Ob Sparmaßnahmen des Senats einen Eingriff in die Autonomie der Hochschulen darstellen, will Verfassungsgerichtshof nicht abschließend entscheiden. PDS befürchtet jahrelangen Rechtsstreit

Der Berliner Landesverfassungsgerichtshof hat die Verfassungsbeschwerden der drei Berliner Universitäten gegen die im Haushaltsstrukturgesetz geplante Einrichtung einer gemeinsamen Finanzkommission für die Universitäten als „unzulässig“ zurückgewiesen. Das Gericht sah sich nicht in der Lage, eine Entscheidung zu treffen. Zunächst müßten Inhalt und Grenzen des Gesetzestextes durch ein Verwaltungsgericht überprüft werden. Erst dann sei ein Urteil möglich, ob die Vorschriften in die Freiheit der Wissenschaft eingreifen. Der Gerichtshof bekräftigte allerdings das bereits in der vergangenen Woche auf eine Normenkontrollklage hin ergangene Urteil gegen die Einstellung der Studiengänge Pharmazie an der Humboldt-Uni und der Zahnmedizin an der FU. Die Sparmaßnahme sei „verfassungswidrig und damit nichtig“.

Die fragliche Finanzkommission soll künftig über Strukturentscheidungen im Hochschulbereich befinden. Die Universitäten beanstanden vor allem, daß nach dem Gesetz bei Stimmengleichheit der Wissenschaftssenator das letzte Wort hat. Das Gremium setzt sich aus je sechs Vertretern des Senats und der Universitäten sowie drei Abgeordneten zusammen.

Die Einrichtung einer gemeinsamen Finanz- und Wirtschaftskommission für die Krankenhäuser der Universitäten ist dagegen laut Gerichtsbeschluß mit der Verfassung vereinbar. Ihr kämen nur organisatorische Aufgaben zu. Dadurch werde die Wissenschaftsfreiheit nicht berührt. Auch die geplante Absenkung der Aufnahmekapazität im Fachbereich Veterinärmedizin der FU verletze die Wissenschaftsfreiheit nicht, da es sich lediglich um einen quantitativen, nicht jedoch qualitativen Einschnitt handele. Dies würde sich erst ändern, wenn die Studienplatzreduzierung einer Einstellung des Studiengangs nahekäme. Davon könne jedoch bei einer Absenkung auf 150 Studienplätze jährlich noch nicht gesprochen werden.

Michaela Harnisch, Sprecherin der Humdboldt-Uni, erwartet, daß das Land Berlin die nun überholte Kürzung des Universitätshaushaltes wegen der Schließung des Studienganges Pharmazie zurücknimmt. Zudem habe das Verfassungsgericht die inhaltliche Kritik der Universitäten an der gemeinsamen Finanzkommission umfassend bestätigt. Der wissenschaftspolitische Sprecher der PDS-Fraktion kritisierte jedoch, daß die Hochschulen nun auf den mehrjährigen Gerichtsweg verwiesen seien. ADN/taz

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