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Kranz-Stopp für NPD

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig hat der rechtsradikalen NPD untersagt, am Volkstrauertag (17. November) bei der Gedenkfeier auf dem Ehrenfriedhof in Lübeck teilzunehmen und einen Kranz niederzulegen. Das Gericht wies gestern einen entsprechenden Antrag des NPD-Kreisverbandes Lübeck ab (Az.: 6 B 71/96). Die Partei habe keinen Anspruch auf die Teilnahme an der Gedenkfeier.

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