: Peter Graf ist wieder frei
■ Tennisvater zahlte fünf Millionen Kaution
Mannheim (AP/taz) – Der wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 20 Millionen Mark angeklagte Tennisvater Peter Graf ist nach mehr als 15monatiger Untersuchungshaft wieder auf freiem Fuß. Das Landgericht Mannheim hat gestern, trotz vehementen Einspruchs der Staatsanwaltschaft, den Haftbefehl ausgesetzt. Das Gericht setzte eine Kaution von fünf Millionen Mark fest. Für Grafs ehemaligen Finanzberater Joachim Eckardt wurden 300.000 Mark Kaution angesetzt.
Die Freude schien zuerst nur kurz zu währen: Kaum hatte das Mannheimer Landgericht die Haftbefehle gegen den Vater der Weltranglisten-Ersten Steffi Graf und Joachim Eckardt außer Vollzug gesetzt, legte die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht Karlsruhe ein. Dasselbe hatte sie im September getan, als die Mannheimer Richter schon einmal die Freilassung der Angeklagten verfügt hatten, und war damit vor dem Oberlandesgericht durchgekommen. Die Karlsruher werden erst kommende Woche über die endgültige Aussetzung des Haftbefehls entscheiden.
In der vergangenen Woche hatte der Vorsitzende Richter Joachim Plass erklärt, daß statt des Straftatbestands der schweren Steuerhinterziehung nur noch von einfacher Steuerhinterziehung ausgegangen werden könne. Dafür sieht das Gesetz eine Höchststrafe von fünf Jahren Haft vor. Die erneute Entscheidung, Graf gegen Zahlung einer Kaution von fünf Millionen Mark freizulassen, begründete Plass auch damit, daß nicht nur auf seiten der Angeklagten, sondern auch bei den oberen Finanzbehörden „von den Grundsätzen eines ordentlichen Verfahrens abgewichen“ wurde. Die Behörden hätten es Graf und Eckardt allzu leicht gemacht. Eckardt habe sogar mit einer noch geringeren Strafe zu rechnen, da er sich nur wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu verantworten habe.
Beide dürfen nun das Land nicht verlassen und müssen sich zweimal wöchentlich bei der Polizei melden. Außerdem hat sich Peter Graf, der von einem Gutachter als emotional labil bezeichnet wurde, in psychotherapeutische Behandlung zu begeben.
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