: Klippen des deutschen Wahlrechts
Überhangmandate: Mit der Erststimme bestimmen die Wählenden, wer ihren Wahlkreis im Bundestag vertritt, ihre Zweitstimme entscheidet über die Zahl der Mandate für eine Partei. Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach dem Wahlergebnis zustehen, gibt es Überhangmandate – die nicht zugunsten anderer Parteien ausgeglichen werden.
Grundmandateklausel: Scheitert eine Partei an der Fünfprozenthürde, kann sie trotzdem im Bundestag vertreten sein – wenn sie mindestens drei Direktmandate erringt. Dann käme auch ihr Zweitstimmenergebnis voll zum Tragen. Die PDS gelangte so durch den Gewinn von vier Direktmandaten mit 30 Abgeordneten in den Deutschen Bundestag. CR
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