Das Ende der Selbstbestimmung

Carsten Sporkmann ist ein weiteres Beispiel für die Härten der neuen Regelung. Er soll zurück ins Pflegeheim. Der 26jährige gelernte Industriekaufmann ist vor einigen Wochen aus Niedersachsen nach Berlin gekommen, weil er sich hier einen Job suchen oder sogar ein Studium beginnen möchte. Er hat eine Wohnung in Kreuzberg gefunden. Doch aufgrund der Sozialhilfereform wird er wahrscheinlich in ein Heim ziehen müssen. Denn Sporkmann braucht rund um die Uhr eine Pflegekraft, weil er Spastiker und schwerhörig ist. Diese Assistenz kostet Kreuzberg monatlich 24.000 Mark, ein Heimplatz dagegen nur rund die Hälfte. Nach der Sozialhilfereform wird in der Regel die ambulante Pflege nur noch finanziert, wenn sie billiger als der Heimplatz ist.

Für Carsten Sporkmann bedeutet eine Heimeinweisung das Ende eines selbstbestimmten Lebens, denn das ihm vom Sozialamt Kreuzberg zugewiesene Rehabilitationszentrum liegt in Reinickendorf. „Von dort eine Arbeit zu finden wird sehr schwer sein“, befürchtet er. Auch sei es schwierig, eine Privatsphäre aufzubauen. Das „Kostenargument“ leuchtet ihm nicht ein, denn auch im Heim bräuchte er für außerhäusliche Termine eine Betreuung, die zusätzlich bezahlt werden muß. Außerdem entfallen im Heim rund 3.000 Mark der Pflegeversicherung für ambulante Hilfe. Die Kreuzberger Sozialstadträtin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) bedauert die neue Regelung der Sozialhilfereform: „Ich finde sie politisch falsch.“ Jedoch sei sie für die Sozialämter verpflichtend und bindend. Julia Naumann