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Frühe Treuhand-Sorgen beim Vulkan

■ BvS mag taz-Schlagzeile nicht. Kurz nach Warnung aus dem Vulkan überwies die Treuhand wieder 200 Millionen

Bremen (taz) – In einer zweiseitigen Erklärung hat die Treuhand- Nachfolgeorganisation BvS am Wochenende ein frühes Treffen zwischen dem früheren Vulkan- Vorstand Manfred Timmermann und der damaligen Treuhand-Chefin Birgit Breuel bestätigt. Timmermann hatte der Treuhand Chef am 8. Dezember 1993 seine Sorge mitgeteilt, die Ostwerften-Beihilfen für den Vulkan würden im Westkonzern verwendet (taz, 22.11.)

Es sei „schwer nachzuvollziehbar“, schreibt die BvS, wie die Unterlagen aus den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsvorgängen zur taz gelangt seien. Timmermann hatte bei seiner Vernehmung durch das BKA ausgesagt, er sei nach Differenzen über die Verwendung der Ostmillionen beim Vulkan ausgeschieden.

Von „Schiebereien“, wie die taz in ihre Überschrift schreibe, habe Breuel aber nicht gewußt, erklärt die BvS. Nach dem Gesprächsvermerk Breuels habe Timmermann nur „die Sorge“ ausgedrückt, die Ostinvestitionen könnten „nicht zeitgerecht vorgenommen“ werden und die Ostgelder auf West- konten könnten „möglicherweise nicht fristgerecht zurückgeführt werden“.

Zum Zeitpunkt des Gesprächs im Dezember 1993 waren die Treuhand-Gelder an den Vulkan erst zu einem kleinen Teil geflossen. Die „Sorge“ Timmermanns konnte sich also nur auf künftige Treuhand-Zahlungen beziehen.

Die Treuhand stand schon damals schlecht da: Als der Bremer Vulkan am 11.8.1992 den Kaufvertrag über die MTW Schiffswerft Wismar mit insgesamt 1,01 Milliarde Mitgift aus Staatskassen übernahm, stand in diesem Kaufvertrag kein Wort davon, daß die Milliarde nicht auf Westkonten fließen dürfe. Und zwar deshalb nicht, weil die Vulkan-Manager diese Klausel abgelehnt hatten. Die Treuhand begnügte sich damals, wie sie in ihrer eigenen Strafanzeige gegen den Vulkan 1996 einräumen mußten, mit der „mündlichen Zusicherung der vertragsgemäßen Mittelverwendung“.

In den Jahren 1993 und 1994 hat der Vulkan dann ganz schamlos seine Liquiditätsplanung mit den Ostmillionen gemacht. Und das wußte die Treuhand. Bereits zwei Monate nach dem unglücklichen MTW-Kaufvertrag, am 15. Oktober 1992, schrieb die Treuhand dem Vulkan einen Brief mit der Bitte, die „Verlagerung von Vorteilen auf die Westbetriebe des Konzerns zu vermeiden“.

Doch der Vulkan antwortete nicht. Die Treuhand tröstete sich mit der Beobachung, der Vulkan sei ihrer Aufforderung nicht „ausdrücklich entgegengetreten“. Sie überweist brav Hunderte von Millionen. Am 20.12.1993 – also zwei Wochen nach dem Timmermann- Besuch – formulierten die Treuhand-Manager ungehalten, sie hätten „keine Gewißheit über die Verwendung“ ihrer Millionen. Der Vulkan antwortet wieder nicht. Die Treuhand überweist am 4.1.1994 etwa 200 Millionen.

Drei Monate später, am 24.3.1994, sagt Vulkan-Chef Hennemann dann in einem Gespräch, er werde auf die „Flexibilität der Verträge“, sprich: ihre Lücken, nicht verzichten können. Auf Bankgarantien für die Ostmillionen auf den West-Cash-Konten habe die Treuhand nach den Verträgen keinen Anspruch. So notierte die Treuhand Hennemanns Worte. Im Oktober 1995, als die Zeitungen schon darüber schrieben, daß die Commerzbank dem Vulkan kein Geld mehr borgen wolle, gaben die Treuhand-Manager die letzten 194 der jetzt „verschwundenen“ Millionen von einem Sperrkonto für die Bremer Vulkan-Chefs frei.

Die Bremer Staatsanwaltschaft kommt in einem internen Vermerk zu dem Ergebnis, daß der Schaden der MTW und der VWS möglicherweise ganz oder teilweise hätte vermieden werden können, wenn die Treuhand die Millionen nicht ohne Sicherheiten zur Verfügung gestellt hätte. Überschrift in den Ermittlungsakten: Strafbarkeit der Treuhand-Vorstandsmitglieder? Klaus Wolschner

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