: Zerren um Schiffbauer-Kündigungen
■ Arbeitsgericht: Schichau-Seebeck-Werft muß Mypegasus-Verweigerer doch nicht weiterbeschäftigen / Berufung kommt
Das Bremerhavener Arbeitsgericht macht die Kehrtwende: Die zweite Kammer des Gerichts wies Kündigungsschutzklagen von sechs ehemaligen Schichau-Seebeck-Beschäftigten zurück. Eine Begründung des Urteils wird in einigen Wochen erwartet.
Damit weicht die zweite Kammer von einem früheren Urteil der ersten Kammer ab. Diese hatte die Ex-Vulkan-Tochter verurteilt, die entlassenen Werftarbeiter weiterzubeschäftigen. Die Männer hatten nach dem Konkurs ihre Arbeitsverträge mit der Bremerhavener Schichau-Seebeck-Werft nicht freiwillig aufgelöst. Sie waren auch nicht in die Mypegasus-Beschäftigungsgesellschaft gewechselt. Gegen die erfolgte Kündigung wollten sie jetzt vom Gericht geschützt werden. Dabei machten sie geltend, daß der Konkurs den erworbenen Arbeitsschutz nicht automatisch außer Kraft setze.
Die Sicht der ersten Kammer, daß die Entlassung von Festangestellten zugunsten von Mypegasus-Leiharbeitern über die Wellensiek-van-Betteray-Verleihgesellschaft nicht gerechtfertigt sei, folgte die zweite Kammer damit nicht. Anders als im ersten Verfahren bot die Werft den Klägern auch keinen Vergleich an. Danach hätten die Kläger des ersten Verfahrens nachträglich in die Mypegasus-Gesellschaft wechseln können. Das vom Arbeitsamt gezahlte Geld wäre durch die Werft zurückerstattet worden. „An einem Vergleich wären mehrere der jetzigen Kläger interessiert gewesen“, bestätigte deren Anwalt Walter Klemeyer. Voraussetzung wäre allerdings gewesen, daß bei betriebsbedingter Kündigung Sozialauswahlkriterien (wie Zugehörigkeitsdauer zum Betrieb, Alter, Behinderung etc.) bei einer eventuellen Wiedereinstellung ebrücksichtigt worden wären. Im zweiten Verfahren sei ein Vergleich nicht angeregt worden.
Die Werftleitung wollte keine Stellungnahme abgeben. „Wir warten auf die schriftliche Begründung“, sagte Vorstand Michael Teller. Gegen das Urteil im ersten Verfahren wolle man in die Berufung gehen. Der Anwalt der der jetzt abgewiesenen Kläger will ebenfalls zur Berufung raten. ede
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