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■ Dokumentation der Senatsvorlage zur Bezirksreform„Fast zwangsläufig“ zu 12 Bezirken

Begründung: Der Senat will an der zweistufigen Verwaltung [Senat, Bezirke; d. Red] für Berlin festhalten. Sie hat sich bewährt. Die Veränderung gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und technischer Strukturen bedingt jedoch eine veränderte Arbeitsweise der öffentlichen Verwaltung. Neben einer Verwaltungsreform [...] gehört hierzu auch ein System dezentral angebotener Dienstleistungen, das bürgernah und flexibel, stadtteilbezogen und miteinander vernetzt arbeitet.

Die Bezirke: Mitte-Tiergarten-Kreuzberg, 326.286 EinwohnerInnen (Juli 1996); Wedding- Prenzlauer Berg, 310.851; Friedrichshain-Lichtenberg, 273.914; Charlottenburg-Wilmersdorf, 323.498; Spandau, 224.766; Zehlendorf-Steglitz, 291.971; Schöneberg-Tempelhof, 344.857; Neukölln, 313.862; Treptow-Köpenick, 217.662; Marzahn-Hellersdorf, 294.534; Weißensee-Pankow-Hohenschönhausen, 290.312; Reinickendorf, 253.416.

Einsparung: 230 Mio. Mark

Bürgernähe: Ausschlaggebend für die Einteilung in zwölf Bezirke ist dabei, daß in jedem Fall die für die Bürger wichtige Nähe und Erreichbarkeit der Verwaltungseinrichtungen und bürgerbezogenen Dienste gewahrt bleibt. Dies wird durch Einrichtung und Ausbau von Bürgerämtern [Bürgerbüros; d. Red.] gewährleistet, die als Anlaufstellen publikumsintensive Leistungen verschiedener Ämter bündeln und zu bürgerfreundlichen Öffnungszeiten anbieten. Die Bürgerämter sind dezentral zu organisieren.

12 Bezirke: Das Modell einer Neugliederung Berlins in 12 Bezirke beruht auf [...] Kriterien, welche fast zwangsläufig zu der hier vorgesehenen Bezirkszahl führen.

Die Namen: Die Zusammenfassung mehrerer bisheriger Bezirksnamen zu einem Namen für eine neue Verwaltungseinheit bedeutet keineswegs eine geringere Identifikation der Bürger mit ihren Bezirken. Wie bisher auch [...] bestehen die neuen Verwaltungseinheiten weiterhin aus Bezirken und Stadtteilen, die die Identität bestimmen.

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