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Showdown für Wolf

■ Diese Woche Urteil im Todschlagsprozeß?

Einer der aufsehenerregendsten Prozesse der vergangenen Jahre vor dem Bremer Landgericht steht nahezu vor dem Abschluß. Mehr als ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod der Bremerin Silke Wolf und ihrer beiden Kinder wird am kommenden Mittwoch (18.) mit der Urteilsverkündung gegen den Ehemann Carsten Wolf gerechnet. Im Prozeß will einen Tag zuvor die Staatsanwaltschaft plädieren. Der Angeklagte hat bisher zu den Vorwürfen geschwiegen. Seit August versucht das Schwurgericht, eines der grausamsten Verbrechen der vergangenen Jahre in Norddeutschland aufzuklären. dpa

der 32 Jahre alte Fuhrunternehmer seine Frau (28) und die beiden gemeinsamen Kinder getötet. Im November 1995 hatten Spaziergänger die Leiche der Frau in einem Wald zwischen Hamburg und Bremen gefunden. Die toten Kinder – der vier Jahre alte Fabian und die drei Monate alte Jana – wurden auf Wolfs Hinweis einige Tage später in einer Aluminiumkiste aus einem Hamburger Kanal gezogen.

Das Schwurgericht hat bereits eine Verurteilung Wolfs angedeutet. Aus der bisherigen Beweisaufnahme ergebe sich ein „deutlicher Hinweis auf die Täterschaft des Angeklagten“, erklärte die Vorsitzende Richterin Anfang Dezember. Wolf kann nicht mehr nur, wie zunächst angeklagt, wegen dreifachen Totschlags zu einer Höchststrafe von 15 Jahren verurteilt werden. Die Richter wiesen ihn auch auf eine mögliche Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Totschlags in besonders schwerem Fall hin.

Das Gericht hatte sich besonders mit dem rätselhaften Doppelleben des Angeklagten beschäftigt. Wolf hatte nach außen den Eindruck eines vorbildlichen Familienvaters vermittelt. Daneben waren immer mehr Details über sein Verhalten als Lebemann mit Kontakten zu Prostituierten ans Licht gekommen. Gutachter sehen in diesen Widersprüchlichkeiten keine Hinweise auf eine Schizophrenie. Wenn das Gericht dieser Einschätzung folgt und Wolf für voll schuldfähig hält, kann er nicht mit Strafmilderung rechnen. dpa/lni wö ba

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