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Ermittlungen gegen Airbus-Direktor eingeleitet

■ Französische Justiz untersucht Absturz in den Vogesen aus dem Jahr 1992

Straßburg (AFP) – Der europäische Flugzeughersteller Airbus muß sich wegen des Absturzes einer seiner Maschinen vor fünf Jahren in den Vogesen vor Gericht verantworten. Wie das Airbus- Konsortium in Toulouse gestern bestätigte, erhob der Colmarer Richter François Guichard am Donnerstag Anklage wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung gegen den damaligen technischen Direktor des Unternehmens, Bernard Ziegler. Bei dem nächtlichen Absturz waren am 20. Januar 1992 westlich von Straßburg 87 Menschen getötet worden, neun hatten den Unfall überlebt.

Stellvertretend für Airbus wird Ziegler dafür verantwortlich gemacht, daß am Armaturenbrett der Unglücksmaschine nur ein Knopf existierte, der die Wahl zwischen zwei Landevarianten ermöglichte. Dadurch bestand nach Ansicht von Experten die Gefahr einer Verwechslung beim A 320 – „dem ersten fliegenden Computer“, so französische Zeitungen. Die Piloten können entweder einen bestimmten Neigungswinkel einstellen oder eine Geschwindigkeit. Als die Unglücksmaschine beim Landeanflug auf Straßburg gegen den Mont Saint Odile prallte, hatte „der Pilot offenbar versehentlich die Geschwindigkeit eingestellt statt des Neigungswinkels“, betonte am Freitag ein Sprecher der Vereinigung Echo, in der sich Angehörige der Opfer zusammengeschlossen haben.

Neben dem Airbus-Vertreter sind noch sechs andere angeklagt: zwei Exbeamte des französischen Luftfahrtamtes, drei Angestellte von Air Inter und ein Fluglotse. Die Untersuchungskommission hatte dem Hersteller schon kurz nach dem Absturz empfohlen, die Vorrichtung für die Wahl der Landevariante zu ändern, um Verwechslungen auszuschließen. Dies ist nach Auskunft von Airbus-Industrie geschehen. Ein von Echo beauftragter Gutachter war außerdem zu dem Schluß gekommen, daß das automatische Lenksystem (VOR) der Maschine nicht richtig funktionierte.

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