: Freiwillige Pflicht
■ Kartelle, die die Umweltbelastung senken, sollen künftig erlaubt sein
Berlin (taz) – Bundesumweltministerin Angela Merkel (CDU) denkt über eine Änderung des Kartellrechts nach. Das EU-Kartellrecht lasse schon heute Monopole zu ökologischen Zwecken zu, sagte sie gestern auf einer Konferenz des Berliner Instituts für Umwelt-Management. Ähnliche Möglichkeiten müsse man auch im deutschen Kartellrecht verankern. Hintergrund: Sogenannte ökologische Selbstverpflichtungen der Industrie stoßen bislang häufig auf kartellrechtliche Bedenken. Merkel aber will sie fördern.
Konkret geht es um eine Veränderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes, sagte der taz, schon heute seien Kartelle erlaubt, wenn etwa Firmen gemeinsam Rationalisierungsanstrengungen unternehmen oder gemeinsam Kosten und Preise für Dienstleistungen kalkulieren. Eine ähnliche Regelung möchten er und seine Chefin auch für Umweltschutzzwecke.
Merkel hörte gestern auch harte Kritik an ihrer Politik der Selbstverpflichtungen. Naturschutzbund-Chef Jochen Flasbarth nannte die Vereinbarung zum Klimaschutz ein „einziges Kuddelmuddel“.
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