■ Querspalte: Schnell fahrende Bagger
Protokollnotiz der Bauverwaltung: In vorbildlicher Art und Weise tragen die Fraktionen von CDU und SPD ihrer Fürsorgepflicht für die Bevölkerung Rechnung, indem sie den Entwurf für ein „Gesetz zum Schutz der Grünanlagen“ in das Abgeordnetenhaus eingebracht haben. Gegenstand dieser Initiative ist es, das Grillen nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen zu gestatten. Diese Vorgehensweise ist gerechtfertigt. Es kann nicht angehen, daß unvorsichtige Familien ihre Zubereitungsvorrichtungen für warme Speisen an beliebigen Plätzen aufstellen. In der Regel übertönt die laute Musik aus den mitgebrachten Audio-Abspielgeräten die Umgebungsgeräusche. Auch zeichnen sich die Holzkohlefeuer durch starke Rauchentwicklung aus, die den Grillenden die Sicht auf das umliegende Territorium nimmt. Angesichts dieser Einschränkung der Wahrnehmungsfähigkeit ist zu befürchten, daß schnell fahrende Planierraupen und Bagger nicht rechtzeitig erkannt werden und es zu vermeidbaren Todesfällen unter Grillenden kommen könnte. Wie bekannt, muß der Erholungszweck der öffentlichen Grünflächen auf absehbare Zeit hinter ihrer Funktion als Bauland für Regierungsgebäude zurückstehen. Den Grillenden wird empfohlen, sich auf den durch Grill- Absperrzäune gekennzeichneten Flächen aufzuhalten oder die Balkone zu frequentieren. Hannes Koch, Oberbaurat
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