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Rechtsstaat verkehrt

■ betr.: „Moral am falschen Ort“, taz vom 8. 1. 97

Beim Lesen des Kommentars scheint mir, der Autor selbst lebe in der Welt eines seiner gepriesenen „einschlägigen Kriminalromane“ ob seiner Art, gewisse Prinzipien des Rechtsstaates zu verkehren.

Erstens: Wolf werden gewisse deliktische Handlungen vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft wird sich hüten, nur „moralische Kriterien“ – strafrechtlich verpackt – zur Grundlage der Anklage zu machen, sondern wird, da es für eine solche Anklage zumindest ausreichte, wohl ihre fundierten Gründe tatbestandlicher Art haben.

Zweitens: Mit dem Argument, der gegnerische Geheimdienst habe ja auch entsprechend gehandelt, dies sei also Rechtfertigung für eigene Taten genug, kann man ebenfalls keinen Fisch fangen. Hier geht es allein um persönlich vorwerfbare Schuld, die selbstverständlich bewiesen werden muß.

Drittens: Bundesanwälte müssen in Agentenromanen nicht bewandert sein; Journalisten sollten sich derartiger Lektüre zeitweise eher enthalten. Alexander Putz, Mannheim

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