: Rechtsstaat verkehrt
■ betr.: „Moral am falschen Ort“, taz vom 8. 1. 97
Beim Lesen des Kommentars scheint mir, der Autor selbst lebe in der Welt eines seiner gepriesenen „einschlägigen Kriminalromane“ ob seiner Art, gewisse Prinzipien des Rechtsstaates zu verkehren.
Erstens: Wolf werden gewisse deliktische Handlungen vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft wird sich hüten, nur „moralische Kriterien“ – strafrechtlich verpackt – zur Grundlage der Anklage zu machen, sondern wird, da es für eine solche Anklage zumindest ausreichte, wohl ihre fundierten Gründe tatbestandlicher Art haben.
Zweitens: Mit dem Argument, der gegnerische Geheimdienst habe ja auch entsprechend gehandelt, dies sei also Rechtfertigung für eigene Taten genug, kann man ebenfalls keinen Fisch fangen. Hier geht es allein um persönlich vorwerfbare Schuld, die selbstverständlich bewiesen werden muß.
Drittens: Bundesanwälte müssen in Agentenromanen nicht bewandert sein; Journalisten sollten sich derartiger Lektüre zeitweise eher enthalten. Alexander Putz, Mannheim
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen