: Ermessen vergessen?
■ Juristisches Hickhack um Bleiberecht für die Überlebenden von Lübeck
An wohlklingenden Appellen mangelte es nicht. Pünktlich zum Jahrestag des Brandanschlags auf die Flüchtlingsunterkunft in der Lübecker Hafenstraße 52 reihte sich auch Schleswig-Holsteins Innenminister Ekkehard Wienholtz (SPD) in die Reihen derer ein, die sich öffentlich für das Recht der Überlebenden aussprechen, in Deutschland zu bleiben. Nun plädiert auch er für eine „humanitäre Geste“ und bittet Bundesinnemninister Manfred Kanther (CDU), „sein dafür notwendiges Einvernehmen zu erteilen“. In der kommenden Woche will der Kieler Landtag eine entsprechende Resolution verabschieden.
An Taten, die mit den Worten einhergehen, mangelt es allerdings noch. Denn niemand will befugt sein, das Bleiberecht zu gewähren. Lübecks Bürgermeister Michael Bouteiller (SPD) verweist auf Wienholtz, der wiederum will nur mit Kanthers Segen handeln. Er beruft sich auf einen Passus im Ausländergesetz, der die Zustimmung des Bundesministers zur Bedingung erhebt.
Dem halten einige JuristInnen entgegen, daß jener Paragraph 32 gar nicht einschlägig sei. Er betreffe nämlich nur ein Aufenthaltsrecht für „Kontingentflüchtlinge“: Würde beispielsweise Hamburg allen BosnierInnen den Aufenthalt gestatten, müßte der Bundesminister dazu sein Ja-Wort geben, da eine solche Entscheidung über das Interesse eines einzelnen Landes hinausgeht. Im Fall Lübeck geht es dagegen konkret um 34 Flüchtlinge.
Mit ein bißchen Courage, so die Landesvorstandssprecherin der Kieler Grünen, Antje Jansen, könne Wienholtz das Bleiberecht garantieren. Einmal ausgesprochen, hätte das auch Bestand. Denn anders als etwa im Atomrecht, wo ein Bundesminister vom Land im nachhinein die Korrektur einer Entscheidung verlangen kann, habe Kanther eine solche Weisungsbefugnis im Ausländerrecht nicht.
Unbeeindruckt von der plötzlichen öffentlichen Sorge um die Überlebenden des Brandes zeigten sich Rechtsradikale in der Nacht zum Freitag. Sie beschmierten die Lübecker St.-Jürgen-Kapelle mit Hakenkreuzen. In der Kirche war ein Gottesdienst zum Gedenken an die Opfer des 18. Januar 1996 abgehalten worden. Elke Spanner
Mit reinem Gewissen wissen
Auf taz.de finden Sie eine unabhängige, progressive Stimme. Frei zugänglich, ermöglicht von unserer Community. Alle Informationen auf unserer Webseite sind kostenlos verfügbar. Wer es sich aber leisten kann, darf – ganz im Zeichen des heutigen "Tags des guten Gewissens" – einen kleinen Beitrag leisten. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen