„Absägen is' nich“

■ Prozeß gegen Hausbesitzer, der seiner Mieterin die Wasserzufuhr kappte

Der erste Kommentar der Amtsrichterin Sabine König-Riechmann kam bereits einem Urteil gleich: „Rohre absägen ist einfach nicht - schlicht und ergreifend.“ Damit erteilte die Juristin den unkonventionellen Methoden des Wirtschaftsprüfers und Vermieters Kuno Hofmann eine klare Absage. Hofmann hatte im Dezember Reinhild Pohl, eine Bewohnerin seines Mietshauses am Hellkamp 3 (Eimsbüttel), auf's Trockene gesetzt, indem er ihre Wasserrohre abmontierte (taz berichtete).

Hofmanns Begründung: Weil sich Reinhild Pohl der notwendigen Sanierung ihres angeblich durchgefaulten Badezimmer-Bodens und dem Einbau neuer – quer durch den Flur laufender – Wasserrohre widersetzt hatte, habe er ihr den Hahn zugedreht.

Auch die anderen in dem Altbau beheimateten Mietparteien klagen über Wassermangel: Ein Anonymus dreht immer wieder den Haupthahn soweit zu, daß es aus den Badezimmerhähnen nur noch tröpfelt. Das dieser große Unbekannte Hofmann heißt, dafür wollen die Hellkamp-BewohnerInnen „Beweise und ZeugInnen haben“. Hofmann hingegen bestreitet den Vorwurf als „völligen Schwachsinn“.

Auch wenn kaum ein Zweifel daran besteht, daß Hofmann die Rohre wieder anbauen muß, nachdem am 5. Februar ein Urteil über die von mehreren Mietparteien beantragte einstweilige Verfügung ergangen ist, gibt sich der Vermieter bockbeinig. Seine Bemerkung, die Remontage der abgebauten Wasserzufuhr sei „technisch überhaupt nicht mehr möglich“, konterte die Vorsitzende Richterin gelassen: „Wie sie das hinkriegen, ist ihr Problem“.

Etwas anderes hat Hofmann schon „hingekriegt“: Nach fast zwei Monaten ohne fließendes Wasser zieht die entnervte Reinhild Pohl zusammen mit Tochter Janina Anfang Februar aus dem Hellkamp aus. Ihr Nachbar Herbert Beerbaum glaubt: “Das war von vornherein Herrn Hofmanns einziges Ziel“. Marco Carini