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Millionengehalt selbst genehmigt

■ Anklage gegen Exbeamten und Treuhandmanager

Berlin (dpa) – Die Berliner Staatsanwaltschaft hat gegen einen 65jährigen früheren Ministerialdirigenten eines Bundesministeriums Anklage erhoben, bestätigte der zuständige Oberstaatsanwalt, Claus-Peter Wulff. Der Ministerialdirigent, Anfang der 90er Jahre von Bonn zur Treuhand beurlaubt, sei nach seinem Wechsel zunächst für die ordnungsgemäße Einhaltung der Haushaltsvorschriften zuständig gewesen. Er habe dafür 17.000 Mark monatlich erhalten, so Wulff. Im September 1991 sei ihm dann – wie auch dem anderen Mitbeschuldigten, einem 56jährigen Juristen – die Geschäftsführung über mehrere Nachfolgeorganisationen der DDR-Lebensmittelkette HO übertragen worden.

Der Ministerialdirigent wollte mehr Gehalt, die Treuhand lehnte ab. Als Geschäftsführer schritt er dann zur Tat: Er hat veranlaßt, so der Staatsanwalt, daß ihm höhere Honorare überwiesen wurden. Von 1991 bis September 1994 soll er nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft 790.000 Mark zuviel Gehalt kassiert haben. Der mitangeklagte Jurist habe 771.000 Mark zuviel erhalten. „Die Bezüge der beiden sind damit höher gewesen als von Treuhandvorstandsdirektoren“, sagte der Ermittler.

Die Unterschriften unter die „Honorarerhöhungen“ seien nicht vom Begünstigten selbst, sondern von jeweils anderen Beschuldigten geleistet worden. Als Ausgleich habe der zuvor Begünstigte bei der Gehaltserhöhung der anderen mitgewirkt. Gesamtschaden: 2,4 Millionen Mark.

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