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Galloway-Kuh „Kitty“ versteckt

■ Landwirt will verhindern, daß seine Lieblingskuh getötet wird

„Kitty“, die elfjährige Galloway-Kuh des Bremer Landwirts Johannes Schettler-Wiegel, ist verschwunden. „Mit Bedacht aus dem Verkehr gezogen und gut versteckt“, sagt der Landwirt. Denn Kitty, geboren im schottischen Hochland, ist vom Tode bedroht. Die Kuh wird „verdächtigt“, die Rinderseuche BSE zu übertragen. BSE wiederum steht im Verdacht, beim Menschen die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit auszulösen.

Schettler-Wiegel hat gestern vom Bremer Veterinärdienst per Post das Todesurteil für Kitty erhalten. Der Landwirt sieht dem Besuch des Veterinärdienstes äußerlich gelassen entgegen. „Wenn sie Kitty haben wollen, müssen sie lange suchen.“ Ihr Versteck verrät er selbstverständlich nicht. Montag will er zusammen mit einem anderen Betroffenen und „in Begleitung einiger Rinder“ vor dem Bremer Verwaltungsgericht Klage gegen die Tötungsverfügung einreichen.

Die Zulässigkeit der Bonner Eilverordnung zur Tötung von Rindern wegen der BSE-Gefahr wird von niedersächsischen Gerichten völlig unterschiedlich bewertet. Das Verwaltungsgericht Oldenburg erklärte die Verordnung der Bundesregierung in einem am Freitag veröffentlichten Beschluß für rechtswidrig (Az.: 2 B 420/97). Das Verwaltungsgericht Braunschweig war vor einer Woche zu einem gegenteiligen Urteil gelangt. Mehr Klarheit soll jetzt eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg bringen, das für die kommende Woche erwartet wird.

Bis dahin wird nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums in Hannover in Niedersachsen kein Rind aus Großbritannien und der Schweiz getötet. Ministeriumssprecher Hanns-Dieter Rosinke: „Wir haben beschlossen, daß keine Zwangsmaßnahmen vorgenommen werden, bis das Oberverwaltungsgericht eine Entscheidung getroffen hat.“ In Niedersachsen sollen knapp 800 Rinder getötet werden. Betroffen sind rund 400 Tierhalter.

Im Beschluß des Verwaltungsgerichts Oldenburg heißt es, da keine Gefahr im Verzuge erkennbar sei, hätte der Bundesrat der Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums vom 27. Januar zustimmen müssen. Das Gericht setzte auf Antrag eines Tierzüchters mit fünf Rindern britischen Ursprungs eine Tötungsanordnung des Landkreises Friesland vorläufig außer Kraft. Die Oldenburger Richter hielten es nicht für wahrscheinlich, daß die betroffenen Tiere so ansteckungsverdächtig sind, „daß zur Abwendung einer epidemieartigen Infizierung ein sofortiges Handeln“ des Bundes ohne Beteiligung des Bundesrates erforderlich wäre. dpa

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