: „radikal“-Razzia war nicht legal
■ Amsterdamer Justizministerin rügt Razzia deutscher Behörden gegen angeblichen Mitarbeiter des Blattes
Hamburg (taz) – Die von der Karlsruher Bundesanwaltschaft initiierte Razzia gegen einen im holländischen Grenzort Vaals wohnhaften angeblichen Mitarbeiter der verbotenen Linksaußen- Zeitschrift radikal war nicht legal. Das geht aus einer Antwort der Amsterdamer Justizministerin Winnie Sorgdrager auf eine Parlamentsanfrage der niederländischen „Groen-Links“-Partei hervor.
Die Ministerin betonte, daß der zuständige Maastrichter Ermittlungsrichter dem deutschen Rechtshilfeersuchen für eine Durchsuchung in der Wohnung des spanischen Studenten Miguel D. nicht hätte zustimmen dürfen, da sich dieser nach holländischem Recht auch im Fall einer Mitarbeit an der Zeitschrift radikal nicht strafbar gemacht hätte. Anders als in der Bundesrepublik ist die „Untergrunddruckschrift“ in den Niederlanden nicht verboten.
Die Durchsuchung, die am 11. Dezember unter Leitung eines niederländischen Richters unter Anwesenheit mehrerer deutscher Kriminalbeamter stattfand, hat in den Niederlanden Wirbel ausgelöst. Verschiedene Medien und Abgeordnete des Parlaments hatten die Razzia scharf kritisiert.
Der verantwortliche Maastrichter Ermittlungsrichter wurde bereits wenige Tage nach der Durchsuchung abgelöst. Sein Nachfolger hatte sich geweigert, die politische Verantwortung für die umstrittene Razzia zu übernehmen und die beschlagnahmten Unterlagen nach Deutschland zu überstellen. Dort werden sie jetzt auch nicht mehr landen: Ministerin Winnie Sorgdrager ordnete an, daß Miguel D. die beschlagnahmten Dokumente umgehend zurückerhält. Marco Carini
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