Schlechte Verlierer

■ Goehler-Streit: Gegner fechten Konzils-Wahl an / Gegner-Gegner hatten gewonnen

In den nächsten Wochen haben Hamburgs Verwaltungsrichter das zweifelhafte Vergnügen, sich mit einer Fortsetzung des Konflikts an der Hochschule für bildende Künste (HfbK) zu befassen. Das heißt, eigentlich schien alles geklärt. Die Konzils-Neuwahl im November geriet für die Gegner von Präsidentin Adrienne Goehler zum Flop: sie errangen nur einen von 30 Sitzen.

Damit war eine These belegt, mit der die angefeindete HfbK-Chefin ihr Amt stets verteidigte: die Mehrheitsverhältnisse in dem alten Konzil entsprächen nicht der Stimmung am Lerchenfeld. Die Goehler-Gegner, so die Geschichtsschreibung ihrer Unterstützer, hätten sich anno 1992 über eine bis dato unübliche Listenabsprache ins HfbK-Parlament gewählt, um von dort aus beharrlich den Rücktritt der bundesweit einzigen Kunsthochschul-Präsidentin zu fordern.

Aus dem Rücktritt wurde nichts. Im Gegenteil. Goehler stellt sich zur Wiederwahl. Und: den Kniff mit der Listenabsprache beherrschen die inzwischen zu Gegner-Gegnern zusammengeschweißten übrigen HfbK-Mitglieder auch. Angesichts der Mehrheiten im neuen Konzil scheint eine Verlängerung der Goehler-Ära um sechs Jahre nicht ausgeschlossen. Mit ihr konkurrieren rund 30 Bewerber.

Doch statt die Niederlage einzugestehen, zieht Goehler-Gegner Martin Rögener vor den Kadi. Der Professor baut darauf, daß die Richter seinem Eilantrag stattgeben und die Konzilswahl wiederholen lassen. Rögener, der selbst im Wahlvorstand war, will fünf schwere und 30 leichte Verstöße gegen die Wahlordnung ausgemacht haben. So hätten viele ihre Kreuzchen im Beisein anderer – und nicht allein in der Kabine – gemacht. Auch sei jeder Kandidat verpflichtet gewesen, einen Vertreter zu benennen, was viele Kandidaturen gänzlich verhindert habe. Letzteres ist Bestandteil einer neuen Wahlordnung, die die Wissenschaftsbehörde erlassen hat.

Inzwischen hat der HfbK-interne Wahlprüfungsausschuß die Vorwürfe als unbegründet zurückgewiesen. Wahlkabinen, so erläutert HfbK-Sprecherin Barbara Rieke, müssen zwar vorhanden sein, aber nicht zwingend genutzt werden. Rögener ist überzeugt, daß die Richter anders urteilen. kaj